Tanzen als PKK-Propaganda ausgelegt

Weil Tänze zu kurdischer Musik Sympathie erwecken können, ist gegen 15 Gefangene in Êlih eine zweiwöchige Bunkerstrafe angeordnet worden. Der Disziplinarausschuss in der türkischen Vollzugsanstalt sieht darin PKK-Propaganda.

Gefangene in der Türkei in Einzelhaft

Im T-Typ-Gefängnis Batman (ku. Êlih) sind 15 Gefangene mit zweiwöchiger Einzelhaft bestraft worden. Der Disziplinarausschuss der Gefängnisverwaltung wirft den Betroffenen vor, zu kurdischen Liedern getanzt, gepfiffen und geklatscht zu haben.

In der Begründung für die Anordnung der Bunkerhaft heißt es, dass die 15 Männer wegen PKK-Mitgliedschaft inhaftiert seien und mit ihrem Verhalten Propaganda für eine verbotene Organisation betrieben hätten. Das von einer Überwachungskamera aufgezeichnete Tanzen zu kurdischen Liedern könne bei anderen Gefangenen Sympathie für die PKK erwecken und sei daher eine Straftat.

Die Gefangenen İbrahim Biçecek, Erdal Doğan, İshan Kaya, Kasım Daşçı, Mehmet Emin Özer, Nurettin Dayan, Mehmet Emin Çam, Murat Güngür, Ahmet Erol, Mehmet Şirin Ari, Sait Özer, Şehmus Sevdinoğlu, Cengiz Elçi, Abdulkerim Erdoğan und Dıldar Sol erklärten zu ihrer Verteidigung, dass sie schon oft zum Zeitvertreib gesungen und getanzt hätten. Bei den gesungenen Liedern handele es sich regionale Tanzmusik und das Klatschen am Ende des Tanzes sei normal und in vielen Kulturen üblich.

Der Disziplinarausschuss ließ diesen Einwand nicht gelten und ordnete zur Disziplinierung Einzelhaft an. Die DEM-Abgeordnete Zeynep Oduncu hat den Fall ins Parlament eingebracht und eine Anfrage an Justizminister Yılmaz Tunç gestellt.