Prozess um Tod von sieben Zivilisten wird neu aufgerollt

Der Prozess um den Tod von sieben kurdischen Zivilisten, die 1991 in Pasûr von türkischen Militärs erschossen wurden, wird neu aufgerollt. Das Verfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen 37 Soldaten zugelassen.

Der türkische Verfassungsgerichtshof hat eine Beschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen 37 türkische Soldaten, die Ende 1991 in den gewaltsamen Tod von sieben kurdischen Zivilisten in Pasûr (Kulp) in der nordkurdischen Provinz Amed (Diyarbakir) verwickelt waren, zugelassen. Nach Auffassung der Richter sei die Beweiswürdigung der Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakir rechtsfehlerhaft. Es liege ein Verstoß gegen Artikel 17 der türkischen Verfassung vor, der das Recht auf Leben regelt. Die Behörde sei zu Gunsten der beschuldigten Militärs von Annahmen ausgegangen, für die es keine Anhaltspunkte gebe. Der Fall muss neu verhandelt werden.

Was war geschehen?

Am 19. Dezember 1991 bombardierte die türkische Luftwaffe in Serê Spî, einem Gebiet zwischen Bongilan (Solhan, Provinz Çewlîg/Bingöl) und Pasûr, einen Rückzugsort der kurdischen Guerilla. Fünf Tage später fuhr ein ziviler Konvoi mit etwa 500 Fahrzeugen in das Kampfgebiet und evakuierte die Leichen von drei gefallenen Guerillakämpfern. Bei der Rückkehr nach Pasûr wurde der Konvoi etwa zwei Kilometer vor dem Zentrum der Kreisstadt von der türkischen Armee angehalten. Das Militär verlangte die Herausgabe der Leichname, die Menschenmenge lehnte ab. Daraufhin schossen die Soldaten in die Menge: Mehmet Nasıh Altın, Neytullah Tekin, Hayrettin Demirtuyi, Felemez Bulut, Ömer Öztürk, Ali Mintaş und Şahin Tekin wurden getötet.