Das Ausländeramt der Stadt Nürnberg ist bekannt für seine rigorosen Entscheidungen zuungunsten von Migrant*innen. Der unglaubliche Fall der Faili-Kurdin Feyruz Rasekhy ist ein weiterer Beleg für Behördenwillkür und menschenfeindliche Entscheidungen, die auf die Vernichtung von Existenzen zielen.
Die Familie von Feyruz Rasekhy musste 1996 aus Bagdad fliehen, da Faili-Kurd*innen in der Diktatur des Saddam Hussein verfolgt wurden. In Deutschland begann die Familie ein neues Leben. Man lernte Deutsch, fand Arbeit, die Kinder gingen zur Schule.
Nach dem Sturz der irakischen Regierung sollte die Familie 2006 in den Irak abgeschoben werden. Der galt nun als „sicheres Land“. Nur durch die Intervention eines Anwalts konnte diese Abschiebung verhindert werden. Doch jetzt sollte die Familie Urkunden aus dem Irak beschaffen. Nach etlichen Jahren gelang dies dem Vater der Familie und den Kindern, denen dann letztlich die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt wurde – nach 20 Jahren des Aufenthalts in Deutschland.
Bei den Papieren der Mutter allerdings gab es Probleme. Sie waren trotz intensiver Bemühungen nicht aufzutreiben. Im Ausländeramt hatte man dafür kein Verständnis und berief sich auf die „Mitwirkungspflicht“ bei der Beschaffung von Dokumenten. Dass der Irak nicht nach den Prinzipien der deutschen Bürokraten arbeitete und Urkunden in den Kriegswirren verschwinden, scheint in den Nürnberger Amtsstuben nicht vorstellbar. Deshalb erhielt die mittlerweile psychisch schwer kranke Feyruz Rasekhy nur eine Duldung und musste täglich in der Ausländerbehörde vorstellig werden. Man drohte ihr permanent mit Abschiebung, wenn sie keinen Pass vorlegt, und machte ernsthaft den Vorschlag, die 60-Jährige solle alleine in den Irak reisen, um nach ihren Papieren zu forschen.
Letztlich stellte sich heraus, dass die hochbetagte Großmutter iranische Wurzeln hat, und nach langem Hin und Her erhielt Feyruz Rasekhy deshalb schließlich einen iranischen Pass, obwohl sie niemals im Iran lebte. Der Anwalt riet jedoch ab, dem Amt diesen Pass sofort vorzulegen. Erst sollten alle Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit erfüllt sein. Schließlich – nach fünf Jahren – wurde der Ausländerbehörde der iranische Pass vorgelegt. Doch statt des erwarteten Endes der Odyssee wurde die Kurdin jetzt wegen „Erschleichung eines Aufenthaltstitels“ angeklagt und sie sollte 1.000 Euro zahlen. Ihre Duldung wurde aufgehoben und ihr wurde aktuell die Abschiebung in den Iran angekündigt. Ihre Arbeitsstelle bei Siemens muss sie kündigen, weil sie keinen Aufenthaltstitel hat. Das bedeutet: Verlust des Einkommens und der Krankenversicherung.
Das Nürnberger Ausländeramt will allen Ernstes eine 60-jährige, schwer kranke Frau abschieben. Sie soll ihren Ehemann, ihre Kinder und Enkelkinder verlassen und in ein Land abgeschoben werden, das sie nicht kennt. Die Familie und Freund*innen gehen jetzt in die Öffentlichkeit und haben eine Petition gestartet. Sie fordern ein Bleiberecht für Feyruz Rasekhy und bitten um Unterstützung.