Die flüchtlingspolitische NGO Pro Asyl fordert angesichts der Covid-19-Pandemie eine Veränderung der restriktiven Flüchtlingspolitik. Die NGO begrüßte die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie grundsätzlich, forderte jedoch, „den Schutz und die prekäre Situation geflüchteter Menschen unbedingt mitzubedenken“. Solidarität müsse für alle gelten.
Alle Termine beim BAMF, Behörden, Ämtern und Gerichten sind abzusagen
Pro Asyl erklärt: „Um die Infektionsgefahr zu minimieren, sind alle Termine bei BAMF, Behörden, Ämtern und Gerichten abzusagen. Es ist abzusehen, dass das BAMF in der kommenden Zeit sich vermehrt auf Entscheidungen konzentriert und Ablehnungsbescheide erlassen wird, was betroffene Asylsuchende vor ein kaum zu lösendes Problem stellt.“
Pro Asyl hebt hervor, dass Beratungsstellen und Kanzleien nach und nach schließen und Schutzsuchenden in dringenden Angelegenheiten – gerade bei Ablehnungsbescheiden – nicht mehr zur Verfügung stehen können. Der Zugang zu effektivem Rechtsschutz bei einer so lebenswichtigen behördlichen Entscheidung wie dem Asylgesuch ist für Betroffene nicht mehr gewährleistet. Pro Asyl fordert daher ein Moratorium bei Ablehnungsbescheiden. Betroffene wären in dieser Situation nicht in der Lage, von ihrem individuellen Recht Gebrauch zu machen und wirksam gegen behördliche Entscheidungen vorzugehen.
Abschiebungen aussetzen
Angesichts der aktuellen Lage rund um die Coronavirus-Pandemie fordert Pro Asyl gemeinsam in einem offenen Brief mit medico international, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche und dem Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche NRW, Abschiebungen in Herkunftsländer und Überstellungen europaweit grundsätzlich auszusetzen. Abschiebungen erhöhen das Risiko der Verbreitung von Covid-19 und müssen deshalb eingestellt werden.
Abschiebehaft auflösen
Die Erklärung schließt mit den Worten: „Menschen, die in Abschiebungshaft sitzen, müssen unverzüglich freigelassen werden – jede Inhaftierung und Festhalten Betroffener in Abschiebungshaft ist unter den gegebenen Umständen nicht zu rechtfertigen.
Es braucht jetzt eine klare Regelung, die für alle Beteiligten (Behörden, Gerichte, Kanzleien) Klarheit und für die Betroffenen Rechtssicherheit schafft.“