Abschiebungen in den Iran trotz Pandemie
Trotz Coronavirus-Pandemie sollen zwei Frauen aus Deutschland mit einem Charterflug in den Iran abgeschoben werden. Pro Asyl kritisiert das Vorgehen des Bundesinnenministeriums mit scharfen Worten.
Trotz Coronavirus-Pandemie sollen zwei Frauen aus Deutschland mit einem Charterflug in den Iran abgeschoben werden. Pro Asyl kritisiert das Vorgehen des Bundesinnenministeriums mit scharfen Worten.
Obwohl der Flugverkehr weltweit praktisch eingestellt ist, hat das Bundesinnenministerium (BMI) ein Flugzeug gechartert, um nächste Woche zwei Frauen in den Iran abzuschieben. Wie Pro Asyl berichtet, kam eine der beiden Betroffenen gemeinsam mit ihrem Verlobten nach Deutschland. Er durfte aufgrund von Herzproblemen nach Deutschland einreisen und befindet sich nun im Asylverfahren. Seine Verlobte wurde im Flughafenverfahren direkt im exterritorialen Bereich des Flughafens abgelehnt und befindet sich in der Transitzone in Abschiebungshaft. Im Eilverfahren wurde ihre Abschiebung angeordnet.
Pro Asyl hält das Beharren des BMI auf einer Charter-Abschiebung in eines der größten Corona-Risiko-Gebiete der Welt für absurd und unverantwortlich. Der gesamte Iran gilt laut Robert-Koch-Institut aufgrund von Corona als internationale Krisenregion. Mehr als 29.000 Menschen sind infiziert, über 2.200 Menschen bereits an dem Virus verstorben (Stand: 27.03.). Aufgrund weniger verlässlicher Daten über die Zahl der Infizierten sowie der Todesfälle geht die WHO sogar von einer fünfmal höheren Dunkelziffer aus. Expert*innen rechnen laut Deutsche Welle aktuell damit, dass die Zahl der Todesopfer im Iran bis Ende Mai auf 3,5 Millionen ansteigen könnte.
Die Lage im Iran ist nicht zuletzt wegen einer fehlenden medizinischen Infrastruktur dramatisch. Die meisten Airlines fliegen das Land nicht mehr an. Auch der reguläre Flugverkehr aus Deutschland in den Iran ist eingestellt. Und was macht die Bundesregierung? Mietet eigens für diese Abschiebungsmaßnahme ein Flugzeug in die Krisenregion.
Pro Asyl fordert den sofortigen Stopp dieser Abschiebung sowie einen generellen Abschiebungsstopp aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Corona-Virus. Betroffene müssen davor geschützt werden, in Länder mit fragilen Gesundheitssystemen abgeschoben zu werden, in denen die Auswirkungen von Corona katastrophal werden können oder dies – wie im Fall des Iran – bereits sind.
Auch in Deutschland ist nichts mehr wie noch vor ein paar Wochen. Die Grenzen zu benachbarten Corona-Krisenregionen sind weitestgehend dicht, der Flugverkehr ist auf ein Minimum zurückgefahren, die Straßen vielerorts wie leergefegt. Auch für Schutzsuchende und Menschen mit Aufenthaltstitel oder Duldung hat das weite Konsequenzen. Behörden bleiben geschlossen und schalten auf digitales Arbeiten um, Dublin-Überstellungen sind ausgesetzt, Asylanträge werden nun schriftlich gestellt. Ein Abschiebungsstopp würde für die Betroffenen, aber auch für Behörden und Gerichte Rechtssicherheit bedeuten.