HDP fordert Kinderrechte in der Türkei ein

Zum internationalen Tag der Kinderrechte macht die HDP auf die Situation von Kindern in der Türkei aufmerksam und fordert die UN auf, sich für eine Umsetzung der Kinderrechtskonvention einzusetzen.

Am 20. November ist internationaler Tag der Kinderrechte – der Tag, an dem 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet wurde. Die UN-Konvention sichert jedem Kind – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status – das Recht zu, gesund und in Sicherheit aufzuwachsen und sein Potenzial voll entfalten zu können. Die Demokratische Partei der Völker (HDP) nimmt diesen Tag zum Anlass, an die Rechte von Kindern in der Türkei zu erinnern.

Salim Kaplan hat als Verantwortlicher der HDP-Kommission für Sprache, Kultur, Kunst und Bildungspolitik Briefe an Institutionen wie UNICEF, UNESCO und den Ausschuss gegen Diskriminierung und für Gleichberechtigung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats geschickt. In dem Schreiben heißt es: „Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verpflichtet die Staaten dazu, die Lebensbedingungen von Kindern zu verbessern. In der Türkei sind jedoch Millionen von Kindern, denen ihre Rechte vorenthalten werden, gezwungen, mit Problemen zu leben, die größer sind als ihr Alter.“

Laut Kaplan verletzt die Türkei mit drei Vorbehalten zu den Artikeln 17, 29 und 30 der UN-Kinderrechtskonvention die drei wichtigsten Rechte, die die materielle, moralische, kulturelle und soziale Existenz des Kindes betreffen. Diese führten dazu, dass dem Kind als sozialem Subjekt seine Rechte vorenthalten werden, indem seine Vergangenheit ignoriert und seine Zukunft behindert wird. In der Türkei seien Kinder von sexualisierter Gewalt, Diskriminierung und Gewalt gegen Mädchen, Krieg und physischer Gewalt, Kinderarbeit sowie zunehmender Abhängigkeit aufgrund sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen betroffen. Es gebe Kinder auf der Flucht, Kinder mit Behinderungen und Kinder in Gefängnissen. Zudem werde vielen Kindern das Recht auf muttersprachliche Bildung vorenthalten.

Dazu teilt Kaplan mit: „Mehrsprachige oder zweisprachige Bildungsmodelle werden in vielen Ländern der Welt entwickelt und umgesetzt, auch in einigen autoritären Staaten. In der Türkei jedoch ist der Unterricht in der Muttersprache nach Artikel 42 der türkischen Verfassung für Kinder, deren Muttersprache nicht Türkisch ist, insbesondere für kurdische Kinder, streng verboten. Darüber hinaus werden andere ethnisch-religiöse Gruppen in der Türkei gezwungen, am obligatorischen Religionsunterricht teilzunehmen, so dass sie ihren eigenen Glauben nicht lernen können. Heute können Millionen von Kindern in der Türkei keine Bildung in ihrer Muttersprache erhalten. Kinder, denen der Unterricht in ihrer Muttersprache aufgrund rechtlicher Hindernisse verwehrt wird, die von einem antidemokratischen Verständnis geprägt sind, das der pädagogischen Bildung zuwiderläuft, werden nicht nur von ihrer Muttersprache getrennt, sondern auch aus ihrem kulturellen Habitus herausgerissen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, Bildung in ihrer Muttersprache anzubieten und die Gleichberechtigung und Chancengleichheit für Kinder zu gewährleisten und umzusetzen, da sie die Fortsetzung der gemeinsamen Zukunft der Menschheit sind, um in einer gerechteren, freieren, demokratischeren und friedlicheren Welt zu leben. Die Rechte der Kinder sind auch grundlegende Menschenrechte. Die restriktiven und prohibitiven Praktiken in Bezug auf die Rechte der Kinder in der Türkei zeigen, dass die Rechte der Kinder nur auf dem Papier stehen. Die grundlegendsten Rechte der Kinder, insbesondere Bildung, Leben und kulturelle Rechte, sind bedroht.

Anlässlich des Weltkindertages am 20. November sind wir der Meinung, dass der UN-Kinderrechtsausschuss eine Beobachterpflicht übernehmen sollte, um alle Parteien, die die Konvention unterzeichnet haben, zu zwingen, ihre Verantwortung für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Türkei zu erfüllen, um alle anderen Rechte der Kinder, insbesondere das Recht auf Bildung in ihrer Muttersprache, zu garantieren und die universellen Rechtsnormen umzusetzen. Die Umsetzung der genannten universellen Rechtsnormen durch die Parteien bleibt eine historische Verantwortung des zuständigen Ausschusses der UNO. Anlässlich des heutigen Tages ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie die Länder, die Vorbehalte geäußert haben, dazu ermutigen, diese Vorbehalte aufzuheben, und dass Sie Kontrollmechanismen aktivieren und sie an die Bedeutung jedes einzelnen Vertragsartikels und ihren Platz in der Entwicklung des Kindes erinnern.“