Halis Tekin nach dreißig Jahren in Amed freigelassen

Der politische Gefangene Halis Tekin ist nach dreißig Jahren in türkischen Gefängnissen freigelassen worden. Hunderten anderen Gefangenen wird die Entlassung ohne juristische Anhörung verweigert.

Mit Applaus und Freudentrillern empfangen

Der politische Gefangene Halis Tekin ist nach dreißig Jahren in türkischen Gefängnissen freigelassen worden. Der Kurde war 1994 im Alter von zwanzig Jahren in Bedlîs (tr. Bitlis) verhaftet und vor einem Staatssicherheitsgericht in Amed (Diyarbakir) wegen Separatismus zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Heute konnte er das Hochsicherheitsgefängnis Nr. 1 in Amed verlassen. Vor dem Tor wurde er von Angehörigen und Vorstandsmitgliedern des Gefangenenhilfsvereins TUAY-DER erwartet und mit Applaus und Freudentrillern begrüßt. Tekin hielt eine kurze Ansprache, in der er Grüße der anderen Gefangenen ausrichtete. Danach fuhr er mit seinen Angehörigen zur Wohnung der Familie in Amed.

Halis Tekin war einer der in Haft erkrankten Gefangenen, die vom Menschenrechtsverein IHD als schwer krank eingestuft werden. Anfang der 1990er Jahre wurden in der Türkei Tausende Kurdinnen und Kurden unter dem Vorwurf „Zerstörung der Einheit und Gesamtheit des Staates“ verhaftet und gefoltert. Zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe Verurteilte werden in der Regel nach dreißig Jahren auf Bewährung freigelassen. Viele der in den letzten Jahren Freigelassenen leiden unter den Folgen der Folter und Krankheiten.

Seit Anfang 2021 hängt die Haftentlassung auf Bewährung von der Zustimmung des Gefängnispersonals ab. Für die Sozialprognose wurden aus Verwaltungsangestellten, Wachpersonal und dem medizinischen Dienst Ausschüsse in den Vollzugsanstalten gebildet, die außerhalb des juristischen System über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden. Ohne die Zustimmung dieses Ausschusses kann die Haftentlassung immer wieder um drei oder sechs Monate verschoben werden. Eine der gängigen Fragen, die der Ausschuss für seine Bewertung an die Betroffenen richtet, lautet: „Ist die PKK Ihrer Meinung nach eine Terrororganisation?“

Nach Angaben des Menschenrechtsvereins IHD ist zwischen 2021 und 2023 in mindestens 384 Fällen das Entlassungsdatum wegen „schlechter Führung“ verschoben worden. Die Ausschussmitglieder erhalten eine Vergütung für jede einzelne Sitzung.