Der politische Gefangene Yaşar Kırmızı ist nach mehr als 31 Jahren in türkischen Kerkern freigelassen worden. Der Kurde war Mitte zwanzig, als er im Oktober 1992 in der Provinz Riha (tr. Urfa) verhaftet und noch im selben Jahr von einem Staatssicherheitsgericht (DGM) wegen des Vorwurfs der „Zerstörung der staatlichen Einheit der Türkei“ zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Nach Aufenthalten in verschiedenen Haftanstalten des Landes, darunter in Amed (Diyarbakır), Dîlok (Antep) und Bolu, befand Kırmızı sich zuletzt in einem Hochsicherheitsgefängnis in Dep (Karakoçan) bei Xarpêt (Elazığ). Dort wurde er nun von seinen Angehörigen, Unterstützer:innen und Freund:innen mit Applaus, Blumen und Trillern empfangen. Sie werden Kırmızı bei der Reise in seine Geburtsstadt Serê Kaniyê (Ceylanpınar) begleiten.
Unter der Gruppe, die Kırmızı vor den Gefängnistoren begrüßte, befand sich mit Musa Şanak auch ein weiterer ehemaliger „Lebenslänglicher“, der im August vergangenen Jahres freigekommen ist. Beide verbindet nicht nur das gleiche Schicksal. Şanak und Kırmızı hatten im Gefängnis von Bolu in derselben Gemeinschaftszelle gesessen.
Empfang vor dem Gefängnis in Xarpêt (c) MA
Hunderte politische Gefangene werden nicht entlassen
In den letzten Monaten sind viele Gefangene freigelassen worden, die in den frühen neunziger Jahren vor den mittlerweile abgeschafften Staatssicherheitsgerichten zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurden. Ungefähr 200 politische Gefangene werden jedoch auch nach Absitzen ihrer regulären Strafdauer nicht entlassen. Über die Entlassung entscheidet kein Gericht, sondern ein Ausschuss der jeweiligen Vollzugsanstalt nach eigenem Ermessen. Ohne die Zustimmung dieses Ausschusses kann die Haftentlassung immer wieder um drei oder sechs Monate verschoben werden. Eine der gängigen Fragen, die der Ausschuss für seine Sozialprognose an die Betroffenen richtet, lautet: „Ist die PKK Ihrer Meinung nach eine Terrororganisation?“