Haftentlassung von Adnan Çelebi erneut verschoben

Die Haftstrafe des in der Türkei inhaftierten politischen Gefangenen Adnan Çelebi war am 11. September letzten Jahres vollständig verbüßt. Nun hat der verantwortliche Ausschuss die Entlassung ein zweites Mal um weitere drei Monate verschoben.

Erneut Haftentlassung verweigert

Adnan Çelebi ist derzeit im geschlossenen Typ T Gefängnis in Tokat inhaftiert. Die Haftstrafe des politischen Gefangenen endete offiziell am 11. September 2024. Er trat am 11. Dezember erneut vor den Verwaltungs- und Beobachtungsausschuss, der über seine mögliche Entlassung zu entscheiden hat. Der Ausschuss verschob die Freilassung um weitere drei Monate. Begründet wurde die Fortdauer der Inhaftierung des seit über 30 Jahren Gefangenen damit, dass er „keine Reue gezeigt“ habe.

Festnahme vor über 30 Jahren

Adnan Çelebi wurde am 14. September 1994 im Bezirk Mûtki der Provinz Bedlîs festgenommen und am 14. Oktober 1994 aufgrund der Vorwürfe der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ und „Untergrabung der Einheit und Integrität des Staates“ zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Gesundheitliche Probleme in Haft

Während seiner Haftzeit hatte Adnan Çelebi gesundheitliche Probleme und unterzog sich einer Leistenbruchoperation. Er benötige auch weiterhin eine physiotherapeutische Behandlung, um sich vollständig zu erholen.

Rechtswidrige Praktiken in türkischen Haftanstalten

Die Föderation der Rechtshilfe- und Solidaritätsvereine für Familien von Gefangenen (MED TUHAD-FED) und die Juristenvereinigung ÖHD haben Anfang diesen Jahres einen gemeinsamen Bericht zur Situation in türkischen Haftanstalten veröffentlicht (ANF berichtete). Hierin dokumentierten sie schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in türkischen Gefängnissen im Jahr 2024. Grundlage des Berichts sind Interviews mit Gefangenen in mehr als neunzig Haftanstalten.
Immer öfter wird in der Türkei die Inhaftierung politischer Gefangener wegen „fehlender Reue“ auch nach dem Ende der Haftzeit verlängert. Grundlage dafür ist die sogenannte „Reuegesetzgebung“, nach der die Entlassung von Gefangenen ausgesetzt werden kann.