Fall Kavala: EGMR verurteilt Türkei zu Geldstrafe
Der europäische Menschengerichtshof hat die Türkei zu einer Geldstrafe im Zusammenhang mit der Inhaftierung des Philanthropen Osman Kavalas verurteilt.
Der europäische Menschengerichtshof hat die Türkei zu einer Geldstrafe im Zusammenhang mit der Inhaftierung des Philanthropen Osman Kavalas verurteilt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei zu einer Geldstrafe im Zusammenhang mit der Inhaftierung des Philanthropen Osman Kavala verurteilt. Die türkische Regierung habe das Urteil des EGMR aus dem Jahr 2019 zur sofortigen Freilassung Kavalas missachtet, teilte das Gericht am Montag in Straßburg mit. Die Türkei muss nun 7.500 Euro an Kavala zahlen (Aktenzeichen: 28749/18).
Ankara kritisierte die Entscheidung. Der EGMR habe mit dem Urteil die Erwartungen der Türkei „enttäuscht und einmal mehr Anlass dazu gegeben, den Ruf des europäischen Menschenrechtssystems zu hinterfragen“, teilte der Sprecher des Außenministeriums Tanju Bilgiç mit.
Ende April hatte ein Gericht in Istanbul den im berüchtigten Silivri-Gefängnis inhaftierten Osman Kavala wegen versuchten Umsturzes im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten 2013 zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt. Der 64-Jährige sitzt bereits seit 2017 im Gefängnis. Der europäische Menschengerichtshof hatte Kavalas Haft schon 2019 als politisch motiviert eingestuft.
Der Europarat und die Türkei stehen bereits seit längerem im Konflikt um Kavala. Im Dezember hatte die Organisation ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ankara eingeleitet. Der EGMR gehört zum Europarat und wurde 1959 in Straßburg errichtet. Er entscheidet über Beschwerden, in denen eine Verletzung der in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) niedergelegten Rechte gerügt wird. Jeder Mitgliedstaat des Europarats ist auch Vertragsstaat der Konvention. Dazu zählt auch die Türkei.