Bilanz der Verfahren nach §§ 129a/b StGB in Deutschland

Laut AZADÎ infodienst befinden sich in Deutschland momentan acht kurdische Aktivisten nach §§ 129a/b im Gefängnis.

Im gerade erschienen infodienst januar 2018 des Rechtshilfevereins für Kurden und Kurdinnen in Deutschland AZADÎ ist eine Bilanz der Verfahren nach §§ 129a/b StGB erschienen.

Darin heißt es: „Seit 2011 bis heute wurden/werden 21 AKTIVISTEN nach §§129a/b beschuldigt.

- Verurteilt wurden seitdem 19 Aktivisten. Die Freiheitsstrafen betrugen im Durchschnitt 3 Jahre: die niedrigste 1 Jahr und 9 Monate, die höchste 6 Jahre.

- Entlassungen auf Bewährung: 3 (aufgrund von Einlassungen unterschiedlichen Grades)

- Haftstrafe ohne Bewährung, aber Aufhebung des Haftbefehls: 1

- Entlassungen wegen Zeitablaufs im Zusammenhang mit den Revisionsverfahren: 3

- Beschuldigter, aber nicht in Haft: 1 (Prozesseröffnung 17. Januar 2018 vor OLG Celle)

- Weder Anklageschrift noch Prozesstermin: 1

- Von den in den Jahren 2915/16/17 eingelegten Revisionen gegen OLG­-Urteile hat der Bundesgerichtshof (BGH) sechs verworfen; über vier Verfahren liegen noch keine Entscheidungen vor.

- Mit Stand von Ende Dezember 2017 befinden sich 8 Aktivisten in Haft; ein weiterer ist zwar auch angeklagt nach §§129a/b, aber auf freiem Fuß. Sein Prozess wurde am 17. Januar vor dem OLG Celle eröffnet.“

Der vollständige infodienst nr. 178, januar 2018 ist unter diesem Link abrufbar: https://www.nadir.org/nadir/initiativ/azadi/AZADIinfodienst/nr178/info178.pdf