Besuchsverbot für Govend tanzende Gefangene in Riha

In einer türkischen Vollzugsanstalt in Riha sind zehn Gefangene mit einem einmonatigen Kommunikationsverbot sanktioniert worden, nachdem sie zu kurdischen Liedern getanzt haben. In einem der Lieder kam der Begriff „Kurdistan“ vor.

Verbotenes Wort: Kurdistan

In Riha (tr. Urfa) sind zehn Gefangene mit einer Disziplinarstrafe belegt worden, nachdem sie am 15. August den kurdischen Govend getanzt haben. Der Disziplinarausschuss im T-Typ-Gefängnis Nr. 1 Urfa hatte ein Ermittlungsverfahren wegen „unnötigem Singen“ eingeleitet. Die Beschuldigten wurden dazu befragt und sagten, dass Tanzen nicht verboten sei. Der Disziplinarausschuss begründete die Sanktion damit, dass in den gesungenen Liedern das Wort „Kurdistan“ vorkam. Den zehn Gefangenen wurde mit dieser Begründung ein einmonatiges Besuchs- und Kommunikationsverbot auferlegt. Ihr Rechtsbeistand hat dagegen Beschwerde beim Vollzugsgericht Urfa eingelegt.