Anwaltskammern: Timtik und Ünsal sollen leben

Die Vorsitzenden von Dutzenden Anwaltskammern in der Türkei fordern ein faires Gerichtsverfahren für die hungerstreikenden Rechtsanwält*innen Ebru Timtik und Aytaç Ünsal. Nicht nur ihr Leben, auch das Recht auf Verteidigung stehe unter hohem Risiko.

Die Vorsitzenden von 33 Anwaltskammern in der Türkei haben eine gemeinsame Erklärung für die hungerstreikenden Rechtsanwält*innen Ebru Timtik und Aytaç Ünsal abgegeben. In der Erklärung wird betont, dass nicht nur das Leben von Timtik und Ünsal gefährdet ist, sondern gleichzeitig das Recht auf Verteidigung.

„Wir alle wissen, dass unsere Berufskollegen Ebru Timtik und Aytaç Ünsal ihren mit der Forderung nach einem gerechten Verfahren begonnenen Hungerstreik am 5. April, dem ‚Tag des Anwalts‘, in ein Todesfasten umgewandelt haben. Obwohl die Gerichtsmedizin eine Haftunfähigkeit festgestellt hat, hat die 37. Kammer des Istanbuler Strafgerichts anstelle einer Freilassung entschieden, dass sie mit Gewalt im Krankenhaus festgehalten und behandelt werden. Durch diesen Beschluss werden unsere beiden Kollegen gegen ihren Willen und unter noch schwereren Bedingungen als im Strafvollzug in Zellen festgehalten, die Strafgefangenen vorbehalten sind und nicht gelüftet werden können“, schreiben die Anwaltskammervorsitzenden.

Der Gesundheitszustand von Ebru Timtik und Aytaç Ünsal bewege sich auf einen Punkt zu, von dem es keine Rückkehr gebe, so die Erklärung. „Es besteht nicht nur ein Risiko für das Leben von Ebru und Aytaç, sondern für das Recht auf Verteidigung an sich. Was unsere beiden Kollegen fordern, ist das Recht auf eine fairen Prozess. Dieses Recht steht allen Bürgerinnen und Bürgern zu. Die Forderung ist daher gerechtfertigt und leicht zu erfüllen. Wer ein Gewissen hat, steht heute in der Verantwortung, Ebru und Aytaç am Leben zu halten. Als Anwaltskammervorsitzende appellieren wir im Bewusstsein dieser Verantwortung an alle zuständigen Stellen.“

Die Anwaltskammervorsitzenden fordern die Umsetzung des Rechts auf einen gerechten Prozess und die sofortige Aufhebung der Haftbefehle. Im Fall einer Freilassung wollen sie sich dafür einsetzen, dass Timtik und Ünsal „die Entscheidung, die sie über ihr Leben getroffen haben“, neu überdenken.

Unterzeichnet ist die Erklärung von den Vorsitzenden der Anwaltskammern Adana, Ağrı, Amasya, Ankara, Antalya, Artvin, Aydın, Balıkesir, Batman, Bingöl, Bolu, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Düzce, Antep, Hakkari, Hatay, İstanbul, İzmir, Kocaeli, Mardin, Mersin, Muğla, Muş, Ordu, Siirt, Urfa, Şırnak, Tekirdağ, Dersim, Van und Yalova.