Anwaltskammer bestätigt Folter in Xelfetî
Die Anwaltskammer Antep hat einen Bericht über Folterfälle in Polizeigewahrsam im nordkurdischen Kreis Xelfetî vorgelegt. Die Folter hat demnach im Wissen der Staatsanwaltschaft stattgefunden.
Die Anwaltskammer Antep hat einen Bericht über Folterfälle in Polizeigewahrsam im nordkurdischen Kreis Xelfetî vorgelegt. Die Folter hat demnach im Wissen der Staatsanwaltschaft stattgefunden.
Auf einer Pressekonferenz in Dîlok (Antep) hat das Menschenrechtszentrum der Anwaltskammer einen Untersuchungsbericht zu dem Vorwurf der Folter an 51 in Xelfetî (Halfeti, Provinz Riha/Urfa) festgenommenen Personen vorgestellt.
Wie Rechtsanwalt Bülent Duran erklärte, sind die Festgenommenen in der polizeilichen Antiterrorabteilung im Wissen des ermittelnden Staatsanwaltes schwer gefoltert worden. Der Staatsanwalt müsse umgehend von dem Verfahren abgezogen werden, außerdem müssten Ermittlungen gegen ihn eingeleitet werden, forderte Duran.
Die Anwaltskammer in Dîlok hat sich mit den Vorfällen in Xelfetî befasst, nachdem die zuständige Anwaltskammer in Riha die Folterung der Festgenommenen und die Behinderung der eingeschalteten Rechtsanwälte durch die Behörden öffentlich gemacht hatte. Anhand von Gesprächen mit dem Vorsitzenden der Anwaltskammer Riha, Abdullah Öncel, sowie mit vier der Festgenommenen in der polizeilichen Antiterrorabteilung wurde demnach zweifelsfrei festgestellt, dass sie gefoltert worden sind.
Rechtsanwalt Duran berichtete in einem Fall von Polizeigewalt bei der Festnahme und im späteren Polizeigewahrsam: Schläge, Elektroschocks, gequetschte Genitalien. Eine Kopfverletzung des Betroffenen sei mit acht Stichen genäht worden.
Stromschläge und sexuelle Folter
Eine Frau im Alter von fünfzig Jahren hat den Anwälten gegenüber angegeben, dass die Polizei nachts um zwei Uhr in die Wohnung gekommen ist. Gegen ihren Mann und ihren Sohn sei bis sieben Uhr morgens Gewalt angewendet worden. In Polizeigewahrsam seien sie noch schwerer gefoltert worden. Gegenüber den männlichen Anwälten wollte sie sich nicht zu allen erlittenen Formen der Folter äußern und erklärte: „Es gab Stromschläge. Ich bin geschlagen und schwer beleidigt worden. Zu den noch schwereren Dimensionen der Folter habe ich mich gegenüber einer Anwältin geäußert, sie kann Sie darüber informieren. Ich kann Ihnen nur meinen Arm zeigen.“
Stark verängstigt und misstrauisch
Ein Sechzigjähriger habe Schwierigkeiten beim Laufen und Sitzen gehabt, berichtete der Rechtsanwalt weiter. „Er hatte eine frisch genähte Wunde im Gesicht, Hämatome im Gesicht und an verschiedenen Stellen des Körpers. Sein Hemd und Unterhemd waren zerrissen und wiesen Blutflecken auf. Uns wurde mitgeteilt, dass er sich bereits in diesem Zustand befand, als er hierher gebracht wurde. Es war zu beobachten, dass die Person immer noch stark verängstigt war und das Problem hatte, seinen Gesprächspartnern zu vertrauen. Eine andere Person hat ausgesagt, von zwei Uhr nachts bis morgens um sechs oder sieben Uhr geschlagen worden zu sein. Auch im Krankenwagen und im Krankenhaus ist er nach eigenen Angaben geschlagen worden. Er hat erklärt, dass seine Hoden in einem abgedunkelten Raum gequetscht worden sind und er mit Stromschlägen an den Genitalien gefoltert worden ist.“
Im Wissen des Staatsanwalts
Laut Rechtsanwalt Duran gibt es Hinweise, dass der ermittelnde Staatsanwalt von der Folter gewusst hat. Einer der Betroffenen hat erklärt, dass er während der staatsanwaltschaftlichen Anhörung von Polizisten bedroht wurde, damit er seine Aussage über die erlittene Folter zurücknimmt. Bei einem Teil der Betroffenen sei die Festnahmedauer nach der staatsanwaltschaftlichen Anhörung mit fadenscheinigen Begründungen verlängert worden, anschließend seien sie erneut gefoltert worden, so Duran.
Der Rechtsanwalt verwies auf die von der Türkei ratifizierten internationalen Abkommen gegen Folter und forderte zum dringenden Handeln auf. Die Festgenommenen müssten sofort gerichtsmedizinisch untersucht und behandelt werden. Außerdem müsse für die Festnahmedauer die Verlegung in eine andere polizeiliche Abteilung erfolgen und der ermittelnde Staatsanwalt müsse von dem Verfahren abgezogen werden.