YRK: Keine Verluste bei türkischem Drohnenangriff

Nach Angaben der YRK haben türkische Drohnen eine Bergkette in der Kurdistan-Region im Irak bombardiert. Die Guerilla hat bei dem Luftangriff im 200 Kilometer von türkischen Grenze entfernten Distrikt Pêncewîn keine Verluste erlitten.

Völkerrechtswidriger Drohnenterror der Türkei

Nach Angaben der ostkurdischen Guerillaarmee YRK hat die Türkei am Donnerstag einen Drohnenangriff in der Kurdistan-Region im Irak durchgeführt. Bei dem Luftangriff auf eine Bergkette im Distrikt Pêncewîn sei es zu keinen Verlusten der YRK gekommen, meldete die Pressestelle der Guerillaorganisation am Freitag. Pêncewîn liegt etwa 45 Kilometer östlich von Silêmanî und gut 200 Kilometer von der türkisch-irakischen Staatsgrenze entfernt.

Wer sind die YRK?

Die YRK (Yekîneyên Rojhilatê Kurdistanê, dt. Einheiten Ostkurdistans) und die HPJ (Hêzên Parastina Jin, dt. Frauenverteidigungskräfte) sind die Guerillaarmeen der Partei für ein freies Leben in Kurdistan (PJAK), die gegen die Unterdrückung des kurdischen Volkes kämpft und sich für Frauenbefreiung und Demokratie im Iran einsetzt. Ihre Basislager liegen im Grenzgebiet zwischen Irak und Iran.

Völkerrechtswidrige Angriffe auf Zivilbevölkerung

Die türkische Armee unterscheidet bei ihren völkerrechtswidrigen Luftangriffen nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen. Mitte April ist ein Zivilist bei einem Drohnenangriff im Dorf Gelale nahe Şarbajêr getötet worden. Ende Januar wurde ein Haus in Gelale von der türkischen Armee bombardiert und vollständig zerstört. Bei einer Luftangriffswelle zu Beginn des Jahres war es in den Dörfern von Mawet und Umgebung zu massiver Zerstörung ziviler Infrastruktur gekommen, ebenfalls durch Killerdrohnen des türkischen Staates.

Ignorierter Drohnenkrieg

Die Türkei bombardiert den Nordirak und Nordsyrien seit Jahren. Angriffsziele sind Menschen, die vom türkischen Staat in irgendeiner Weise in Zusammenhang mit der PKK gestellt werden. Darunter fällt aus dieser Sicht auch die gesamte Autonomieregion Nord- und Ostsyrien. Zahlreiche Organisationen und Gremien, darunter auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, weisen auf Verstöße der Türkei gegen das Gewaltverbot hin, da keine Selbstverteidigungssituation vorliegt. Die internationale Gemeinschaft ignoriert den Krieg des türkischen Staates gegen die Bevölkerung Kurdistans.