Menschenrechtsbericht des KHRN für Iran und Ostkurdistan

Mindestens 15 Hinrichtungen, gezielte Tötungen von Grenzträgern und mehrere Feminizide: Der aktuelle Monatsbericht des KHRN dokumentiert systematische Repressionen und Gewalt in Rojhilat und Iran.

Hohe Dunkelziffer an Menschenrechtsverletzungen

Das Kurdistan Human Rights Network (KHRN) hat in seinem aktuellen Monatsbericht für Mai erneut schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Kurd:innen im Iran dokumentiert. Trotz repressiver Bedingungen für unabhängige Berichterstattung in der Islamischen Republik liefert die Organisation mit Sitz in Frankreich einen detaillierten Überblick über Hinrichtungen, Festnahmen, Femizide und die Situation der Kolbar im innerkurdischen Grenzgebiet.

Landesweit 15 Hinrichtungen

Demnach wurden im Mai mindestens 15 Menschen in Iran hingerichtet – neun von ihnen wegen Drogendelikten, sechs wegen „vorsätzlichen Mordes“. Die meisten Exekutionen fanden im Qezelhesar-Gefängnis in Karadsch statt.

Vier Feminizide in Kirmaşan

Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf der eskalierenden geschlechtsspezifischen Gewalt. Allein in Kirmaşan (Kermanschah) wurden mindestens vier kurdische Frauen Opfer eines Feminizids – zwei der Frauen wurden durch ihre Ehemänner, eine durch ihren Schwiegersohn und eine durch einen abgewiesenen Verehrer ermordet. In sämtlichen Fällen wurde die Tat mit Schusswaffen verübt.

Tödliche Gewalt gegen Kolbar

An den Grenzen wurden erneut kurdische Kolbar – Lastenträger – ins Visier iranischer Sicherheitskräfte genommen. Drei Kolbar wurden durch Schüsse der Grenztruppen getötet, zwei weitere erlitten teils schwere Verletzungen. Die Übergriffe ereigneten sich in Grenzgebieten zu Südkurdistan (Kurdistan-Region des Irak) und damit Regionen, in denen wirtschaftliche Not viele Menschen in das gefährliche Grenzgewerbe zwingt.

Repression durch Festnahmen und Urteile

Wie das KHRN weiter berichtet, wurden im Mai mindestens 27 Personen verhaftet, sechs von ihnen traten ihre Haftstrafen an. Während sieben weitere gegen Kaution freikamen, bleibt das Schicksal von 14 Inhaftierten unklar.

Die Justiz verhängte zudem in mindestens sieben Fällen Haftstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren. Besonders brisant: Das Oberste Gericht wies den zweiten Antrag auf Wiederaufnahme im Fall von Hatem Özdemir, einem kurdischen politischen Gefangenen mit türkischer Staatsbürgerschaft, zurück. Damit rückt die gegen den Guerillakämpfer der PKK bereits im Mai 2024 verhängte Todesstrafe wegen „Feindschaft gegen Gott“ (moharebeh) ihrer Vollstreckung näher.

Berufsverbot gegen kurdische Lehrerin bestätigt

Zusätzlich wurde im Mai durch das Verwaltungsgericht in Teheran das Berufungsverfahren der kurdischen Lehrerin Somayyeh Akhtar-Shomar abgewiesen. Die 37-Jährige aus Merîwan war im März vergangenen Jahres aus bislang nicht offengelegten Gründen entlassen worden – mutmaßlich aus politischen Motiven.

Einschätzung des Netzwerks

Das Kurdistan Human Rights Network weist darauf hin, dass es sich bei dem Bericht um eine partielle Dokumentation handelt. Die tatsächliche Zahl der Menschenrechtsverletzungen liege mutmaßlich deutlich höher, da viele Fälle aufgrund staatlicher Repression nicht öffentlich gemacht werden können. Die Organisation fordert die internationale Gemeinschaft auf, die Menschenrechtslage der Kurd:innen in Iran stärker in den Fokus zu rücken und politische Konsequenzen zu ziehen.