Wan: Verdächtiger Todesfall in Haft

Ein 35-Jähriger aus Wan wird wegen „Diebstahl“ von Polizisten und Nachbarschaftswächtern festgenommen und schwer misshandelt, bevor er in Haft kommt. Zwei Tage später ist er tot. Die Ermittlungsakte wird derweil mit einer Geheimhaltungsverfügung belegt.

Ein 35-Jähriger aus der Provinz Wan ist in Haft gestorben. Die Todesumstände in dem Fall sind „hochgradig“ verdächtig, wie es der Rechtsbeistand des Verstorbenen beschreibt. Murat E. wurde am 11. Januar wegen eines vermeintlichen Diebstahldelikts von Beamten der Polizei und bewaffneten „Nachbarschaftswächtern“ festgenommen und auf die Polizeidienststelle 2. April im zentralen Bezirk Rêya Armûşê (tr. Ipekyolu) gebracht. In Polizeihaft soll er schwerer Gewalt ausgesetzt worden sein, sein Anwalt spricht von „massiver Folter“.

Einen Tag später schickte ein Gericht in Wan den 35-jährigen Murat E. in Untersuchungshaft in das Gefängnis vom Typ M. Dort sei er in eine Einzelzelle gesteckt worden. Keine 24 Stunden nach seiner Überstellung an die Vollzugsanstalt wurde Murat E. am Donnerstagfrüh tot in seiner Zelle entdeckt. Die Familie des Mannes oder sein Rechtsbeistand wurden nicht informiert. Erst auf Druck des Juristen informierte die Gefängnisleitung die Angehörigen von Murat E. über dessen Tod. Er habe „unter dem Einfluss von Drogen Suizid begangen“, behaupten die Verantwortlichen der Vollzugsanstalt. Beweise: keine.

Die gerichtliche Obduktion der Leiche von Murat E. wurde in der Rechtsmedizin in Wan durchgeführt. Der entsprechende Bericht ist von Donnerstag, als vorläufige Todesursache ist ein Hirnödem angegeben. Dabei handelt es sich um eine Flüssigkeitsansammlung im Gehirn, zu der es durch eine Schädel-Hirnverletzung infolge äußerer Gewalteinwirkung kommen kann. Die Behörde in Wan sprach sich daher für eine weitere Obduktion im Institut für Rechtsmedizin (ATK) in Istanbul aus, eine Einrichtung des Justizministeriums. Warum der Leichnam des Toten dennoch seinen Angehörigen zur Bestattung ausgehändigt wurde, ist unklar. Möglich ist, dass das ATK eine Leichenschau verweigerte.

Ermittlungsakte unter Geheimhaltung

Der Rechtsanwalt von Murat E. hat inzwischen bei den Justizbehörden die Herausgabe von Videoaufzeichnungen im Polizeirevier, Gefängnis und im Krankenhaus beantragt, in das sein Mandant nach dem festgestellten Tod eingeliefert wurde. Eine Antwort steht noch aus, doch selbst wenn die Justizbehörden die Aufnahmen anfordern würden, bekäme sie der Anwalt vorerst nicht zu Gesicht. Denn die Ermittlungsakte im Fall Murat E. ist mit einer Geheimhaltungsverfügung belegt worden. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine gängige Methode der türkischen Justiz, die Verteidigung zu torpedieren. Durch den Beschluss hat der Rechtsanwalt des Toten keine Einsicht in die Akte.