Verwaltungsgericht hält Versammlungsverbot in Wan für angemessen

In Wan herrscht seit fünf Jahren ein vom Gouverneur angeordnetes Verbot öffentlicher Versammlungen. Eine Klage der örtlichen Anwaltskammer gegen die verfassungswidrige Anordnung ist abgewiesen worden, das Verbot sei angemessen.

Das Verwaltungsgericht Van hat einen Antrag auf Aufhebung des seit fünf Jahren andauernden Versammlungsverbots in der Provinz abgelehnt. Das Verbot aller öffentlichen „Aktionen und Veranstaltungen“ wird vom Gouverneursamt regelmäßig verlängert und ist inzwischen zum Dauerzustand geworden. Auf den Straßen der Provinzhauptstadt und den umliegenden Kreisstädten darf nicht einmal eine Presseerklärung abgegeben oder ein Informationsstand aufgestellt werden. Gouverneur M. Emin Bilmez hat vor einiger Zeit gegenüber Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen erklärt, dass die Aufhebung des von ihm angeordneten Verbots seine Kompetenzen überschreite.

Die Anwaltskammer Van hat bereits 2019 vor dem Verwaltungsgericht gegen das Versammlungsverbot geklagt. Der Gouverneur rechtfertigte seine Anordnung mit der Argumentation, dass die PKK versuche, mit Straßenaktionen ihre Basis zu erweitern. Gleichzeitig behauptete er, Versammlungen und Veranstaltungen könnten zum Ziel von Terrorangriffen werden. Das Gericht wies den Antrag der Anwaltskammer zurück und berief sich in seiner Entscheidung auf die öffentliche Sicherheit. Das Verbot sei angemessen.

Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Mahmut Kaçan Rechtsmittel ein. Inzwischen hat das übergeordnete Verwaltungsgericht Erzurum das Urteil bestätigt. Kaçan sieht in der dauerhaften Aufhebung der Versammlungsfreiheit einen Verfassungsbruch und erklärt: „Wir werden unseren juristischen Kampf fortsetzen, denn das Gouverneursamt hebt ein von der Verfassung geschütztes Recht mit Unterstützung der Justiz auf.“