Seit 2016 absolutes Aktivitätsverbot in Colemêrg

Ähnlich wie in Wan hält auch im benachbarten Colemêrg der nach dem Putschversuch 2016 erlassene Ausnahmezustand bis heute faktisch an. Seit fast fünf Jahren herrscht absolutes Aktivitätsverbot im öffentlichen Raum.

Ähnlich wie in der benachbarten Provinz Wan hält auch in Colemêrg (tr. Hakkari) der nach dem missglückten Putschversuch 2016 erlassene Ausnahmezustand bis heute faktisch an. Neben der extremen Militarisierung der Region, die eine massive Einschränkung der Bewegungsfreiheit von rund 300.000 Menschen zur Folge hat, herrscht zusätzlich ein absolutes Aktivitätsverbot im öffentlichen Raum. Jegliche oppositionelle Regung soll im Keim erstickt werden.

Das erstmals bereits im Mai vor fünf Jahren erlassene Verbot jeglicher öffentlicher Aktionen oder Aktivitäten wegen vermeintlicher „Sicherheitsbedenken“ wird im Abstand von 15 Tagen routinemäßig durch den türkischen Gouverneur der seit zwei Jahren wieder unter Zwangsverwaltung stehenden HDP-Hochburg erneuert. Im Zuge dessen ist es keiner zivilgesellschaftlichen Organisation erlaubt, Aktionen wie Demonstrationen oder Kundgebungen zu veranstalten. Die einzig genehmigten Veranstaltungen sind Flaggenmärsche des Regimes, wie etwa Gedenken der Regierung an den „Putschversuch vom 15. Juli“, sowie Märsche von islamistisch-faschistischen Gruppierungen, die der Regierungskoalition von Präsident Recep Tayyip Erdoğan nahestehen. Dieser Zustand dauert seit mittlerweile 1.814 Tagen an.

Zahlreiche Klagen abgewiesen

Gegen diese Verbotspraxis strengen die Anwaltskammern von Colemêrg und Wan in regelmäßigen Abständen Klagen an. Allein die Kammer in Wan hat bisher 15 Mal vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Die letzte Beschwerde wurde im vergangenen März eingereicht. Die Jurist:innen begründen ihre Klagen damit, dass ein generelles Verbot für Demonstrationen, Kundgebungen, Informationsstände, die Abgabe von Pressemitteilungen und ähnlicher Aktivitäten im öffentlichen Raum sowohl gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EKMR) als auch gegen die türkische Verfassung verstoßen. Alle Klagen dagegen sind bislang abgewiesen worden.