Anwaltskammern fordern Freilassung von Kurdisch-Lehrkräften

Anwaltskammern protestieren gegen die Kriminalisierung der kurdischen Sprachlehre in der Türkei und fordern die Freilassung der festgenommenen Lehrkräfte. 22 Betroffene werden heute der Staatsanwaltschaft in Amed vorgeführt.

„Sprachlehre ist kein Verbrechen“

Im Zuge eines 2022 von der Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakir (ku. Amed) eingeleiteten Ermittlungsverfahrens sind am Dienstag drei Einrichtungen und diverse Privatwohnungen durchsucht worden, es kam zu 30 Festnahmen. Bei den durchsuchten Einrichtungen handelt es sich um die Buchhandlung Payîz Pirtûk, den Forschungsverein für Sprachen und die Kultur Mesopotamiens (MED-DER) und die Bildungskooperative für Sprache und Kunst (Anka), die sich für den Erhalt und die Förderung kurdischer Sprachen einsetzen. Die Polizei beschlagnahmte über 500 Bücher und Magazine sowie Speichermedien. Das Verfahren unterliegt einer Geheimhaltungsklausel und basiert auf Aussagen des langjährig bekannten Kronzeugen Ümit Akbıyık.

Rechtswidrige Kriminalisierung kurdischer Sprachlehre

Acht der Festgenommenen sind mittlerweile freigelassen worden, die anderen 22 Betroffenen wurden heute für staatsanwaltschaftliche Verhöre ins Justizgebäude in Amed gebracht. Anwaltskammern aus sieben Provinzen in Nordkurdistan fordern ihre sofortige Freilassung. Die Sprachkommissionen der Kammern in Amed, Agirî, Êlih, Mêrdîn, Riha, Şirnex und Wan erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, die Festnahmen und Razzien seien rechtswidrig:

„Diese Operation richtet sich gegen die kurdische Sprache. Die Arbeit an der kurdischen Sprache wird kriminalisiert, was dazu führt, dass die kurdische Bevölkerung der Arbeit an der Entwicklung ihrer eigenen Sprache fernbleibt. Obwohl es kein rechtliches Hindernis für die kurdische Sprache gibt, wird der Gebrauch der kurdischen Sprache rechtswidrig und faktisch verhindert. Es ist kein Verbrechen, an der kurdischen Sprache zu arbeiten. Es ist das elementarste Recht aller Kurdinnen und Kurden, ihre Muttersprache in allen Bereichen zu sprechen und zu leben. Wir werden dieses Recht weiterhin überall verteidigen. Als Sprachkommissionen der Anwaltskammern sagen wir, dass die Durchsuchungen der Wohnungen von Lehrkräften und Einrichtungen der kurdischen Sprachlehre rechtswidrig sind und die Festgenommenen sofort freigelassen werden sollten.“

22 Personen werden der Staatsanwaltschaft vorgeführt

Bei den 22 Personen, die heute der Staatsanwaltschaft vorgeführt werden sollen, handelt es sich um die Ko-Vorsitzenden von MED-DER, Mehmet Remzi Azizoğlu und Şükran Yakut, sowie um Rıfat Ronî, Ramazan Holat, Dilan Güvenç, Rezan Aktulum, Beritan Gürbet Orak, Berivan Duman, Ayhan Karatekin, Belkisa Süleymanoğlu Bitkin, Mehmet Salih Öngün, İlyas Gün, Mine Karakaş, Ahmet Boltan, Rabia Karayıl, İpek Oyur, Fatma İgin, Hasan Gürpınar, Şilan Elmas Kan, Cihat Çağrıcı, Yaşar Aslan und Rojda Yıldız.”