Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen den in Amed (tr. Diyarbakir) ansässigen Solidaritätsverein MEBYA-DER sind mit Hatice Güneş und Muzaffer Ulaş zwei weitere Personen unter Terrorvorwürfen inhaftiert worden. Damit befinden sich mittlerweile vier Mitglieder der Organisation für Familien, die Angehörige im kurdischen Befreiungskampf verloren haben, wegen vermeintlicher PKK-Mitgliedschaft in Untersuchungshaft. Zwanzig weitere Personen, die ebenfalls im Verlauf der seit knapp einer Woche andauernden Repressionswelle gegen den Verein in Gewahrsam genommen worden waren, werden nach wie vor im Polizeipräsidium festgehalten. Unter ihnen befinden sich auch die beiden Ko-Vorsitzenden des Vereins, Şeyhmus Karadağ und Yüksel Almas, sowie nahezu der restliche Vorstand, darunter der 81-jährige Şehmus Türk.
Auch die Ko-Vorsitzende des HDP-Bezirksverbands in Payas (Kayapınar), Hanım Altındağ, und der frühere Bürgermeister von Pîran (Dicle), Mustafa Uyguner, der im November im Zusammenhang mit Aktivitäten für den zivilgesellschaftlichen Dachverband „Demokratischer Gesellschaftskongress“ (KCD) zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war, befinden sich im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen MEBYA-DER in Polizeigewahrsam. Nur zwei Personen wurden bisher unter Meldeauflagen freigelassen.
79-Jährige wegen „Mitgliedschaft in Terrororganisation“ inhaftiert
Die beiden ersten Haftbefehle gegen Mitglieder von MEBYA-DER ergingen am Dienstag gegen die 79 Jahre alte Meryem Soylu und die 71-jährige Hatun Aslan. Beide Frauen wurden ebenfalls wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ inhaftiert.
MEBYA-DER: Juristisch haltloses Vorgehen
MEBYA-DER bezeichnet die Repression gegen den Verein als juristisch haltlos und fordert die Freilassung der Festgenommenen. Am Dienstag gab der Verein eine Stellungnahme zur staatlichen Repression gegen die kurdische Zivilgesellschaft ab. Ali Kanik erklärte, dass die Tür des Vereins von der Polizei am Samstag aufgebrochen wurde, bevor es zu den ersten Festnahmen kam. Bei der Durchsuchung der Vereinsräumlichkeiten seien offizielle Unterlagen, das Vereinsstatut sowie Anträge von Angehörigen beschlagnahmt worden: „Der Gründungszweck unseres Vereins steht in der Satzung und wurde vom Innenministerium und dem Gouverneursamt genehmigt. Unser Verein ist eine zivilgesellschaftliche Organisation, die sich gegen Unrecht und Krieg engagiert und für Frieden, Demokratie und Gleichheit eintritt.“