Akademiker wegen „Bijî Kurdistan“ verhaftet

Nach einem „Kurdistan“-Tweet ist Hifzullah Kutum sein Forschungsauftrag an der Firat Universität in Xarpêt entzogen worden und es wurde ein Lynchversuch gegen ihn unternommen. Jetzt wurde der kurdische Akademiker verhaftet.

Şoreşa Îlonê hemû Kurdan pîroz be. Bijî Kurdistan! (Ich gratuliere allen Kurd:innen zur September-Revolution. Es lebe Kurdistan!) - Weil Hifzullah Kutum, Forschungsbeauftragter im Fachbereich Finanzwesen an der Firat-Universität, diesen Tweet in seinem privaten Account geteilt hat, wurde ihm vom Rektorat gekündigt. An seiner Bürotür in der Universität in Xarpêt (tr. Elazığ) wurde eine türkische Fahne befestigt und er wurde von der Polizei festgenommen. Er wurde mit dem Tod bedroht und fast gelyncht. Am Samstagabend wurde er dem Gericht vorgeführt und wegen „Propaganda“ für eine terroristische Organisation verhaftet.

Proteste von Rechtsanwälten: „Auf ein Neues - Kurdistan!“

Der ehemalige Präsident der Anwaltskammer von Amed (Diyarbakir), Mehmet Emin Aktar, protestierte über seinen Twitter-Account gegen die Verhaftung von Kutum: „Kann man wegen einem Tweet verhaftet werden? Das dürfte eigentlich nicht sein. Wenn Sie jedoch Kurdistan schreiben, werden Sie verhaftet. Der Akademiker Hifzullah Kutum ist wegen einem Tweet verhaftet worden. Dazu gibt es nur eins zu sagen: Trotzdem weiter ,Kurdistan'“

Der Begriff Kurdistan ist keine Straftat“

Kutums Verteidiger Mehdi Özdemir hält fest, dass der von seinem Mandanten verwendete Begriff „Kurdistan“ keinen Straftatbestand darstellt und im Rahmen der Meinungsfreiheit bewertet werden muss: „Der Begriff Kurdistan ist in historischer und gesellschaftlicher Hinsicht sowohl eine geografische Bezeichnung als auch ein politischer Begriff. Ein Ermittlungsverfahren und anschließender Haftbefehl wegen dieser Bezeichnung hat keine juristische Grundlage. In der letzten Zeit verbreitet sich die Polarisierung anhand des Begriffs Kurdistan. Die politische Atmosphäre in der polarisierten Gesellschaft, der trennende Sprachgebrauch und die diskriminierende Behandlung der kurdischen Identität und des Begriffs Kurdistan werden zunehmend schärfer. Die Verhaftung meines Mandanten wegen nicht strafbarer Ausdrücke ist rechtswidrig.“