Ermittlungen gegen HDP-Politiker wegen „Kurdistan“

Gegen den HDP-Politiker Ömer Kulpu sind in Êlih zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Ihm wird vorgeworfen, den Begriff „Kurdistan“ verwendet und den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan „Herr Öcalan“ genannt zu haben.

Weil der Ko-Vorsitzende des HDP-Provinzverbands von Êlih (tr. Batman), Ömer Kulpu, an einer Newrozfeier und auf einer Kundgebung am 14. August den Begriff „Kurdistan“ verwendet und Abdullah Öcalan als „Herr Öcalan“ bezeichnet hat, wurden gegen ihn zwei weitere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ihm wird „Terrorpropaganda“ und „Loben von Straftaten und Straftätern“ vorgeworfen. In diesem Rahmen wurde Kulpu von der Oberstaatsanwaltschaft Batman verhört.

Sie betrachten das Wort ‚Kurdistan‘ als Terrorpropaganda“

Kulpu betonte, dass dies Teil der Kriminalisierungspolitik gegenüber der kurdischen Opposition sei, sich aber niemand von Festnahmen, Inhaftierungen, Ermittlungen oder Geldstrafen einschüchtern lassen werde. Er berichtet über seine Vernehmung: „Zuerst haben sie Meldungen zu Newroz von ANF vorgelegt. Sie fragten nach dem Aufruf der PKK und nach der großen Teilnahme am Newroz-Fest. Sie fragten mich, von wem wir den Befehl dazu erhalten hätten. Ich habe gesagt, dass es sich um ein Fest und eine Veranstaltung unserer Partei handelte, die vom Gouverneur genehmigt worden war. Ich wies auch darauf hin, dass die Bezeichnung ‚Herr‘ nicht verboten sei und dass die verschiedenen in diesem Rahmen erfolgten Verfahren mit Freispruch geendet haben.“

Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Kulpu bezieht sich auf eine im Rahmen der Kampagne „Zeit für Freiheit“ am 14. August stattgefundene Kundgebung. Dabei hatte der Politiker in einer Rede zu den Hungerstreiks der politischen Gefangenen das Wort „Kurdistan“ verwendet. Der Politiker erklärt dazu: „In meiner Rede habe ich zur Unterstützung der Hungerstreiks aufgerufen. Das Wort Kurdistan wird als Terrorpropaganda betrachtet. Wieder wurde ich gefragt, von wem wir den Befehl dazu bekommen haben. Einerseits wird eine Genehmigung erteilt und andererseits gefragt, von wem wir den Befehl dazu erhalten haben. Der Staat versteht etwas Grundsätzliches nicht. Wir als Partei haben ein Programm und nach diesem Programm arbeiten wir. Alle unsere Aktivitäten werden als ‚auf Befehl geschehen‘ bewertet. Jetzt stellen sie sich sogar hin und machen das Wort ‚Kurdistan‘ zum Straftatbestand.“ Kulpu hat bereits zuvor gemeinsam mit 25 weiteren Personen eine Geldstrafe wegen des Verteilens von Flugblättern für die Kundgebung erhalten.

Klatschen und Tanzen ebenfalls Terrorpropaganda“

Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen „Klatschen und Tanzen“ wird ebenfalls gegen Kulpu und elf weitere Personen geführt. Ihnen wird vorgeworfen, auf der Kundgebung am 14. August zum Lied „Berxwedan Jiyan e“ von Şiwan Perwer geklatscht und getanzt zu haben. Diese Handlung wird von der Staatsanwaltschaft als „Terrorpropaganda ausgelegt.