Das Kobanê-Verfahren gehört zu den größten politischen Schauprozessen in der Geschichte der Republik Türkei. Das AKP/MHP-Regime lässt unter dem Vorwand des Aufrufs zu Protesten gegen die türkische Unterstützung der IS-Angriffe auf Kobanê zwischen dem 6. und 8. Oktober 2014 108 Oppositionelle aburteilen, darunter die ehemaligen Ko-Vorsitzenden der HDP. 18 der Angeklagten befinden sich in Haft.
Das Verfahren begann sieben Jahre nach den inkriminierten Protesten am 26. April 2021 und geht nun langsam zu Ende. Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hatte bereits am 9. Oktober 2014 und danach mehrere Ermittlungsverfahren gegen die Ko-Vorsitzenden der HDP und den Vorstand der Partei aufgrund von Twitter-Beiträgen eingeleitet. In den Beiträgen wurde zum Protest gegen die IS-Angriffe auf Kobanê aufgerufen. In diesem Rahmen wurden insgesamt 108 Politiker:innen, darunter die damaligen HDP-Ko-Vorsitzenden Figen Yüksekdağ und Selahattin Demirtaş, wegen „Aufwiegelung der Öffentlichkeit“ und „Spaltung der Einheit und Integrität des Landes“ angeklagt.
Angriff auf die Solidarität mit Kobanê
Es ist mittlerweile kein Geheimnis mehr, dass der IS vom türkischen Staat massiv hochgerüstet und unterstützt wurde. IS-Söldner wurden ebenso wie große Mengen an Waffen von der Türkei nach Syrien und in den Irak geschleust, um die Terrororganisation zu unterstützen. Offensichtlich im Gegenzug wandte sich der IS nach der Einnahme von Mossul und Raqqa nicht etwa dem proklamierten Feind in Damaskus zu, sondern marschierte gen Norden, um einen Genozid an der dortigen Bevölkerung zu verüben und Rojava zu vernichten. Der IS marschierte bis nach Kobanê, und während der türkische Regimechef Erdoğan erklärte, „Kobanê wird fallen, Kobanê ist bereits gefallen“, formierte sich in Kobanê wie auch international massiver Widerstand. In der Türkei und Nordkurdistan wurden die Proteste in Solidarität mit Kobanê ab September 2014 immer größer.
Nachdem der Bruder von Abdullah Öcalan, Mehmet Öcalan, am 6. Oktober 2014 nach einem Besuch auf der Gefängnisinsel Imralı Abdullah Öcalans Erklärung zu Kobanê, dass es „Widerstand bis zum letzten“ gegen die Einnahme der Stadt geben müsse, veröffentlicht hatte, wuchs der Widerstand in Nordkurdistan exponentiell. Am selben Tag riefen der Demokratische Gesellschaftskongress und die HDP die Bevölkerung dazu auf, Proteste zu organisieren, um den Widerstand in Kobanê, der bereits 21 Tage andauerte, zu unterstützen und die Türkei aufzufordern, einen Hilfskorridor für Kobanê zu öffnen. Der Staat reagierte mit polizeilicher und paramilitärischer Eskalation. Die Polizei griff die Proteste ebenso an wie islamistische Milizen der türkischen Hizbullah (Hüda-Par) und andere regimetreue Söldnergruppen. Dabei kamen laut eines Berichts des Menschenrechtsvereins IHD 46 Menschen ums Leben. Mehrheitlich handelte es sich um Protestierende. Der Staat spricht von 37 Toten bei Auseinandersetzungen in 35 Provinzen und 96 Bezirken.
Verfahren beginnt sieben Jahre später
Das Verfahren wurde fast sieben Jahre nach den Vorfällen eröffnet. 108 Politiker:innen wurden wegen „Aufwiegelung zum Aufstand“ und „Spaltung der Einheit und Integrität des Landes“ angeklagt. Die ersten Ermittlungen wurden von der Parlamentarischen Untersuchungsstelle für Straftaten gegen die ehemaligen HDP-Vorsitzenden Figen Yüksekdağ und Selahattin Demirtaş eingeleitet. Diese waren zu der Zeit Abgeordnete und besaßen daher Immunität. Das zweite Ermittlungsverfahren wurde dann von der „Untersuchungsstelle für Straftaten gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ gegen die Mitglieder des HDP-Exekutivausschusses, die keine Abgeordneten waren, eingeleitet.
Obwohl das Verfahren erst fast sieben Jahre später verhandelt werden sollte, begannen die erste Ermittlungen im Jahr 2015. Am 19. Februar 2015 übermittelte die Provinzpolizeidirektion von Ankara ein 14-seitiges Schreiben an das Gericht, das einen ausführlichen Informationsvermerk und Anhänge enthielt. Ein 33-seitiger Bericht, der in ähnlicher Weise von der Direktion B der Anti-Terror-Abteilung der Generaldirektion für Sicherheit erstellt worden war, ein 71-seitiger Bericht der Leitung der Generaldirektion für Sicherheit, ein dreiseitiger Bericht vom 5. Februar 2015, der von der Direktion für Terrorstraftaten in Ankara verfasst wurde, und ein vierseitiger Ausdruck von Artikeln unserer Nachrichtenagentur ANF wurden ebenfalls an das Gericht übermittelt. Darüber hinaus bildeten diese von der Polizei im Jahr 2015 erstellten Untersuchungsberichte und die Aussagen der geheimen Zeugen „ULAŞ“, „MAHİR“ und des Kronzeugen Kerem Gökalp, die von dem dafür eingesetzten Staatsanwalt Ahmet Altun erlangt wurden, die Grundlage der Anklageschrift.
Die parlamentarische Immunität der HDP-Abgeordneten wurde am 20. Mai 2016 durch einen Mehrheitsbeschluss aufgehoben. Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ sowie weitere HDP-Abgeordnete wurden am 4. November 2016 in ihren Wohnungen festgenommen.
Danach wurden separate Verfahren gegen die HDP-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ sowie die Abgeordneten Ayhan Bilgen, Sırrı Süreyya Önder und Meral Danış Beştaş eröffnet. Das Verfahren gegen Selahattin Demirtaş wurde zum Hauptverfahren vor dem 19. Hohen Strafgericht von Ankara. Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara entschied, dass sie nicht zuständig sei, und leitete die Akte an die Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakır weiter. Die Generalanwaltschaft Diyarbakır legte die Ermittlungsakte mit den laufenden Ermittlungsverfahren gegen Figen Yüksekdağ, Selahattin Demirtaş, Ayhan Bilgen, Hüda Kaya, Altan Tan, Garo Paylan, Meral Danış Beştaş und Gülser Yıldırım zusammen.
Während dieses Zeitraums wurden im Rahmen der Ermittlungen gegen die Mitglieder des Exekutivkomitees der HDP lediglich die Aussagen einiger Personen aufgenommen und keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Während dieses Zeitraums wurde siebenmal der Staatsanwalt im Rahmen der Ermittlungen ausgetauscht. Am 11. Juni 2018 forderte der mit dem Fall betraute Staatsanwalt Informationen und Dokumente von allen Polizeidirektionen und Staatsanwaltschaften der Provinzen an.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird ignoriert
Bei den Parlamentswahlen am 24. Juni 2018 kandidierte Selahattin Demirtaş vom Gefängnis aus für das Präsidentenamt. Am 20. November 2018 entschied der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte), dass Demirtaş freigelassen werden müsse, da er „aus politischen Motiven inhaftiert“ worden sei. Doch bereits vor dem Urteil des EGMR im Fall Demirtaş hatte es einige wichtige Entwicklungen gegeben. So wurde Demirtaş am 7. September 2018 zusammen mit Sırrı Süreyya Önder vor dem 26. Istanbuler Appellationsgericht zu vier Jahren und acht Monaten Haft wegen „Propaganda für eine Terrororganisation“ verurteilt. In den folgenden Tagen wurde einer der ersten Schritte unternommen, der den Grundstein für das Kobanê-Verfahren legen sollte. Am 26. Oktober 2018 wurde ein Schreiben von der Terrorabteilung der Polizei in Ankara an den ermittelnden Staatsanwalt gesandt. Bisher hatte die Untersuchung die Beteiligung der Ko-Vorsitzenden, der Abgeordneten und der HDP an den Geschehnissen bei den Kobanê-Protesten als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingeordnet. In diesem Schreiben wurde jedoch klargestellt, dass Figen Yüksekdağ und Selahattin Demirtaş für die Toten bei den Protesten und damit für Kapitaldelikte angeklagt werden sollen.
Angesichts der EGMR-Entscheidung erklärte der türkische Regimechef Erdoğan: „EGMR-Urteile sind für uns nicht bindend“, und der Antrag von Demirtaş auf Freilassung auf der Grundlage des EGMR-Urteils wurde am 30. November 2018 von der 19. Kammer des Schwurgerichts in Ankara abgelehnt. Am 4. Dezember 2018 bestätigte die 2. Strafkammer des Istanbuler Berufungsgerichts in Istanbul die vorherige Verurteilung wegen „Terrorpropaganda“ und setzte das Strafmaß fest.
Dies stellt einen Rechtsbruch dar, denn während Selahattin Demirtaş sich im Hauptverfahren in Untersuchungshaft befand, wurde er in diesem Verfahren gleichzeitig zum Strafgefangenen. Gegen das EGMR-Urteil wurde ebenfalls bei der Großen Kammer des EGMR Berufung eingelegt. Am 18. September 2019 erklärte die Türkei bei der Anhörung vor der Großen Kammer, Demirtaş sei „wegen einer anderen Straftat verurteilt“ worden. Sein Rechtsbeistand hingegen beantragte, die Zeit, die Demirtaş in Untersuchungshaft verbracht hatte, von seiner Strafe abzuziehen. Der Verfassungsgerichtshof entschied im Juni 2019, dass Demirtaş aufgrund des Überschreitens der Haftdauer freigelassen werden müsste. Eine Freilassung erfolgte jedoch nicht. Stattdessen wurden neue Haftbefehle im gleichen Verfahren gegen Demirtaş und Yüksekdağ erlassen.
Nach der Verhaftung von Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ zum zweiten Mal wegen desselben Vorwurfs wurden am 24. September 2020 auch andere Mitglieder der Exekutivkomitees der HDP festgenommen. Zu den Festgenommenen gehörten Sırrı Süreyya Önder, Nazmi Gür, Ayla Akat Ata, Emine Ayna, Emine Beyza Üstün, Bircan Yorulmaz, Bülent Barmaksız, Can Memiş, Dilek Yağlı, Gülfer Akkaya, Günay Kubilay, Zeki Çelik, Ali Ürküt, Altan Tan, Pervin Oduncu, Alp Altınörs, Berfin Özgür Köse, Cihan Erdal, Ayhan Bilgen, Ismail Şengül. Am 2. Oktober 2020 wurden Sırrı Süreyya Önder, Altan Tan und Gülfer Akkaya unter Führungsaufsicht freigelassen. Die von der Staatsanwaltschaft am 30. Dezember 2020 erstellte Anklageschrift wurde am 7. Januar 2021 von der 22. Strafkammer des Schwurgerichts in Ankara angenommen. Das Verfahren beruht auf einer 3.530-seitigen Anklageschrift und 324 Ordnern mit Beweismitteln und Anhängen. In der Anklageschrift, welche Klagen in Bezug auf 2.676 Geschädigte enthält, werden 38 Mal lebenslänglich und 19.680 Jahre Haft für jeden der Angeklagten in 29 verschiedenen Anklagepunkten gefordert.
Die Anklagen der 108 im Kobanê-Verfahren Beschuldigten lauten wie folgt: „Störung der Einheit und territorialen Integrität des Staates, 37-fache Tötung, 31-fache versuchte Tötung, 24-fache Plünderung, 38-facher Raub, 1750-facher versuchter Raub, 397-fache Sachbeschädigung durch Verbrennen, 1060-fache Beschädigung öffentlichen Eigentums, 503-fache Beschädigung öffentlichen Eigentums durch Verbrennen, 53-fache Verletzung der Unverletzlichkeit der Arbeitsstätte, 294-fache Verletzung der Unverletzlichkeit der Arbeitsstätte bei Nacht, 26-facher öffentlicher Diebstahl bei Nacht, 20-facher öffentlicher Diebstahl, 114-facher Diebstahl, 272-facher Diebstahl bei Nacht, fünffache einfache Körperverletzung, 43-fache einfache Körperverletzung mit einer Waffe, 264-fache einfache Körperverletzung eines Amtsträgers mit einer Waffe, siebenfache einfache Körperverletzung eines Amtsträgers mit Vorsatz, jeweils einmalige einfache Körperverletzung mit einer Waffe in der Absicht, einen Knochenbruch zu verursachen, 78-fache vorsätzliche Verwundung mit einer Waffe, 51-fache Verwundung eines Amtsträgers mit einer Waffe, dreifache Verletzung der Arbeitsfreiheit, vierfache Beschädigung von Kultstätten, Verursachung einer Fehlgeburt, 24-fache Verbrennung von Flaggen, 25-facher Verstoß gegen das Gesetz Nr. 5816 und Anstiftung zu Straftaten“.
Die Nebenklage im Kobanê-Verfahren bestand vor allem aus der AKP, der Fleisch- und Milchbehörde, dem Innenministerium, dem Justizministerium und der Direktion für religiöse Angelegenheiten (DIYANET). Dutzende der vorgetragenen Fälle waren durch widersprüchliche Aussagen der Nebenklage gekennzeichnet. Zu Beginn des Verfahrens wurde festgestellt, dass 31 der 47 Personen, die in der Akte als „Beschwerdeführer“ aufgeführt sind, keine Klage eingereicht und keine Teilnahme am Verfahren beantragt haben; zehn von ihnen haben eine Klage eingereicht und die Teilnahme beantragt und sechs weitere haben gar keine Teilnahme am Verfahren beantragt. So sagte beispielsweise Bedriye Saka Balcı, die Beschwerdeführerin, die bei der 8. Anhörung im Kobanê-Prozess gehört wurde: „Ich habe Anweisungen und entsprechende Mitteilungen erhalten. So wurde ich auf den Fall aufmerksam.“ Ein weiterer Beschwerdeführer, der Polizeibeamte Mert, war bereits wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verurteilt worden. Ein weiterer Beschwerdeführer, der Polizeibeamte Saadettin Yuvanç, der ebenfalls in derselben Anhörung sprach, sagte, er habe keinerlei Beweise gegen die Angeklagten. Yuvanç erklärte, die Polizeibeamten hätten den Vernehmungsbericht mit seiner Unterschrift versehen. Gökalp sagte vor Gericht über die PKK aus, erklärte aber, dass er keinen der Politiker, gegen die hier Klage eingereicht wurde, identifizieren könne und sie in Qendîl nicht gesehen habe. Es stellte sich heraus, dass Gökalps Aussagen allein auf dem „Hörensagen“ beruhten.
Dies waren nicht die ersten Skandale des Prozesses. Zu Beginn des Prozesses lagen die Autopsieberichte über die Todesfälle, die zu den Anklagen führten, nicht vor. Das Gericht forderte die Autopsieberichte, die nicht in der Anklageschrift enthalten waren, erst sieben Tage vor dem 26. April 2021, der ersten Anhörung im Verfahren, mit einem „Dringlichkeitsvermerk“ an. Ein weiterer bemerkenswerter Punkt ist, dass obwohl die Proteste in Kobanê mit den Angriffen des IS in Verbindung gebracht wurden und viele Verteidiger:innen erklärten, die Proteste richteten sich gegen einen Völkermord, der IS nicht einmal in der Anklageschrift erwähnt wurde.
Richter in kriminelles Netzwerk verwickelt
So wie sich die Nebenklage im Kobanê-Verfahren in Widersprüche verwickelte, kam es auch zu Krisen im Gericht selbst. Zunächst wurde Bahtiyar Çolak, der Vorsitzende Richter entlassen. Der Grund für Çolaks Entlassung wurde erst später bekannt. Çolak wurde im Verfahren gegen die „Atadedeler-Organisation“ wegen „Gründung einer kriminellen Vereinigung“ und „qualifizierten Betrugs“ angeklagt, aber er wurde freigelassen. Selahattin Demirtaş äußerte sich damals wie folgt über Çolak: „Bahtiyar Çolak, der diese Anklageschrift angenommen und uns vor Gericht gestellt hat, steht wegen schwerer Anschuldigungen vor Gericht. Die Aufnahmen des vorsitzenden Richters in unserem Verfahren sind gravierend. Während die Gespräche von mir und meinen Freunden Gegenstand des Prozesses sind, sind die Aussagen von Çolak für diesen Prozess nicht relevant? Dieser Prozess kann nicht fortgesetzt werden, ohne dass alle Phasen, in denen Çolak den Vorsitz hatte, überprüft werden.“ Beim Atadedeler-Netzwerk handelte es sich um eine kriminelle Vereinigung mit engen Verbindungen zum Staat, die durch Erpressung Gelder generierte. Die mafiöse Vereinigung bezeichnete sich selbst als „Wirtschaftsarm des tiefen Staats“.
Die Angeklagten im Kobanê-Verfahren
Beim dritten Verhandlungstermin wurden acht Personen freigelassen: Ayhan Bilgen, Can Memiş, Berfin Özgü Köse, Cihan Erdal, Zeki Çelik, İbrahim Binici, Emine Ayna und Emine Beyza Üstün. Der Schriftsteller Nezir Çakan, Mitglied des kurdischen PEN (PEN a KURD), wurde am 9. April im Rahmen des elften Verhandlungstermins freigelassen. Gültan Kışanak und Sebahat Tuncel wurden trotz des Ablaufs der maximalen Untersuchungshaftdauer nicht freigelassen.
Bei den 108 in dem Verfahren Angeklagten handelt es sich um folgende Personen: Figen Yüksekdağ, Sebahat Tuncel, Selahattin Demirtaş, Selma Irmak, Sırrı Süreyya Önder, Gülfer Akkaya, Gülser Yıldırım, Gültan Kışanak, Ahmet Türk, Ali Ürküt, Alp Altınörs, Altan Tan, Ayhan Bilgen, Nazmi Gür, Ayla Akat Ata, Aysel Tuğluk, İbrahim Binici, Ayşe Yağcı, Nezir Çakan, Pervin Oduncu, Meryem Adıbelli, Mesut Bağcık, Bircan Yorulmaz, Bülent Barmaksız, Can Memiş, Cihan Erdal, Berfin Özgü Köse, Günay Kubilay, Dilek Yağlı, Emine Ayna, Emine Beyza Üstün, Mehmet Hatip Dicle, Ertuğrul Kürkçü, Yurdusev Özsökmenler, Arife Köse, Ayfer Kordu, Aynur Aşan, Ayşe Tonğuç, Azime Yılmaz, Bayram Yılmaz, Bergüzar Dumlu, Cemil Bayık, Ceylan Bağrıyanık, Cihan Ekin, Demir Çelik, Duran Kalkan, Elif Yıldırım, Emine Tekas, Emine Temel, Emrullah Cin, Engin Karaaslan, Enver Güngör, Ercan Arslan, Fatma Şenpınar, Fehman Hüseyin, Ferhat Aksu, Filis Arslan, Filiz Duman, Gönül Tepe, Gülseren Törün, Gülten Alataş, Gülüşan Eksen, Gülüzar Tural, Güzel İmecik, Hacire Ateş, Hatice Altınışık, Hülya Oran, İsmail Özden, İsmail Şengül, Kamuran Yüksek, Layika Gültekin, Leyla Söğüt Aydeniz, Mahmut Dora, Mazhar Öztürk, Mazlum Tekdağ, Abdulselam Demirkıran, Mehmet Taş, Mehmet Tören, Menafi Bayazit, Mızgın Arı, Murat Karayılan, Mustafa Karasu, Muzaffer Ayata, Nazlı Taşpınar, Neşe Baltaş, Nihal Ay, Nuriye Kesbir, Remzi Kartal, Rıza Altun, Ruken Karagöz, Sabiha Onar, Sabri Ok, Salih Akdoğan, Salih Müslüm Muhammed, Salman Kurtulan, Sara Aktaş, Sibel Akdeniz, Şenay Oruç, Ünal Ahmet Çelen, Yahya Figan, Yasemin Becerekli, Yusuf Koyuncu, Yüksel Baran, Zeki Çelik, Zeynep Karaman, Zeynep Ölbeci, Zübeyir Aydar.