Wan: Zwangsverwaltung kippt Rechtshilfe für gewaltbetroffene Frauen

Die Zwangsverwaltung der kurdischen Stadt Wan hat ein Abkommen zur juristischen Unterstützung gewaltbetroffener Frauen aufgehoben. Das Rechtshilfeprotokoll war unter der Ägide der abgesetzten Kommunalverwaltung der DEM ins Leben gerufen worden.

Juristische Hilfe für Frauen gestrichen – Zwangsverwaltung in der Kritik

Die Zwangsverwaltung der kurdischen Stadt Wan (tr. Van) hat ein Kooperationsprotokoll zur juristischen Unterstützung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, einseitig aufgekündigt. Das Abkommen war zuvor zwischen der Anwaltskammer und der unter der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) geführten Stadtverwaltung geschlossen worden.

Das Rechtshilfeprotokoll sicherte insbesondere sozial benachteiligten Frauen kostenlosen Zugang zu rechtlicher Beratung und Unterstützung. Es war Teil eines Maßnahmenpakets gegen geschlechtsspezifische Gewalt, das nach der Kommunalwahl im März 2024 von der DEM-geführten Stadtverwaltung umgesetzt wurde.

Anwaltskammer: Rückschritt für soziale Verantwortung

Die Anwaltskammer in Wan kritisierte die Entscheidung des Zwangsverwalters deutlich und erklärte: „Diese willkürliche und ungerechte Maßnahme entfernt sich von den Bedürfnissen der Bevölkerung und schwächt die soziale Dimension kommunaler Verantwortung. Wir werden unsere Rolle im Kampf gegen Gewalt an Frauen und beim Ausbau juristischer Unterstützungsangebote weiterhin entschlossen wahrnehmen.“

Abgesetzter Bürgermeister: Ein Angriff auf Frauenrechte

Auch der im Februar abgesetzte Ko-Bürgermeister von Wan, Abdullah Zeydan, meldete sich zu Wort. Der kurdische Politiker erklärte, das Protokoll sei nach der Wahl eines der ersten Projekte der neuen Stadtverwaltung gewesen, um den Zugang von Frauen zu rechtlicher Unterstützung zu erleichtern.

„Es war ein gezielter Versuch, Frauen über ihre Rechte zu informieren und ihnen praktische Hilfe im Umgang mit Gewalt zu bieten – insbesondere denen, die keine finanziellen Ressourcen haben“, betonte Zeydan. Die Entscheidung des Zwangsverwalters wertet er als Teil einer umfassenderen Strategie zur Schwächung von Frauenrechten: „Es ist offensichtlich, dass die Zwangsverwaltung alles, was mit Frauenrechten und Gleichstellung zu tun hat, systematisch zurückdrängt. Wir verurteilen diesen Schritt aufs Schärfste.“

Aufruf zur zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit

Zeydan betonte, dass der Kampf gegen Gewalt an Frauen auch ohne städtische Unterstützung fortgesetzt werde. Gemeinsam mit der Anwaltskammer, der Vereinigung freiheitlicher Jurist:innen (ÖHD), Frauenorganisationen und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteur:innen wolle man neue Wege der Kooperation entwickeln: „Wir sind nicht alternativlos. Die Frauen in Wan und überall in der Türkei verdienen mehr als administrative Willkür. Unser Ziel bleibt: eine gerechte, solidarische und sichere Gesellschaft – auch und gerade für Frauen.“

Foto: Unterzeichnung des Rechtshilfeprotokolls für Frauen in Wan im September 2024