Telefonverbot für Leyla Güven wegen kurdischem Gesang

Gegen die in Xarpêt inhaftierte kurdische Politikerin Leyla Güven und acht Mitgefangene ist ein einmonatiges Kontakt- und Besuchsverbot verhängt worden. Als Begründung zieht die Gefängnisleitung den Gesang in kurdischer Sprache heran.

Die im Frauengefängnis in der nordkurdischen Provinz Xarpêt (tr. Elazığ) inhaftierte Politikerin Leyla Güven ist mit einem Kontaktverbot belegt worden. Auch einige ihrer Mitgefangenen sind von der „Disziplinarstrafe“ betroffen. Als Begründung zieht die Vollzugsleitung den Gesang von Liedern in kurdischer Sprache heran.

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass die Gefängnisleitung der Frauenvollzugsanstalt Elazığ ein Disziplinarverfahren gegen die KCD-Vorsitzende Leyla Güven und acht weitere Insassinen, darunter die Chefin der HDP-Amed, Hülya Alökmen Uyanık, und die stellvertretende ESP-Vorsitzende Fethiye Ok Çiçek, eingeleitet hat. Ihr Vergehen: Tänze, die begleitet worden sein sollen von Gesang in einer „unverständlichen Sprache“. Zudem hätten die Frauen „die Berge und Apo verherrlichende Parolen“ vorgetragen.

Für die 57-jährige Leyla Güven und weitere Gefangene hat die verhängte Disziplinarmaßnahme ein einmonatiges Telefonverbot zur Folge. Andere Betroffene wurden mit einem 30-tägigen Besuchsverbot belegt.