Kadri Saka zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Der kurdische Aktivist Kadri Saka ist vor dem OLG Hamburg wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der PKK in Bremen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

PKK-Prozess in Hamburg

Kadri Saka ist vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) nach §129b StGB zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat sah es als erwiesen an, dass der kurdische Aktivist seit Dezember 2018 bis zu seiner Verhaftung im Januar 2024 in Bremen die PKK/KCK „von innen heraus gefördert habe“.

Fleißig und umfangreich gearbeitet“

Kadri Saka habe sich als „Geldeintreiber“ betätigt und sei ein wichtiges Bindeglied zwischen dem „Gebietsleiter“ der PKK und der kurdischen Bevölkerung in Bremen gewesen. „Sie haben fleißig und umfangreich die eigentliche Arbeit gemacht“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Die Strategie der Verteidigung sei unklar gewesen, der Senat könne nicht von einem – wie von der Verteidigung in ihrem Plädoyer dargelegten – „Verbotsirrtum“ ausgehen. Vielmehr sei Kadri Saka bekannt gewesen, dass die PKK verboten ist. In seiner Wohnung in Bremen hänge zwischen Fotos von Familienmitgliedern ein Bild von Abdullah Öcalan, und auch seine Betätigung als Streitschlichter bei Konflikten in der kurdischen Community in Bremen sei darauf ausgerichtet, den „Machtanspruch der PKK durchzusetzen“ und die PKK zu stärken.

Berechtigte Belange des kurdischen Volkes“

Dennoch habe es viele Gesichtspunkte gegeben, die für Saka gesprochen hätten, so die Richterin. Er sei nicht vorbestraft, habe keine Morde begangen und gehöre einer Volksgruppe an, die in der Türkei bei Wahrung ihrer Identität massiver Unterdrückung und Verfolgung ausgesetzt sei. Man könne sich jedoch für die „berechtigten Belange des kurdischen Volkes“ einsetzen, ohne sich strafbar zu machen. Die PKK verfolge durchaus achtenswerte Ziele, greife jedoch zu falschen Mitteln.

Beifall für Kadri Saka im Zuschauerraum

In der Urteilsbegründung wurde darauf hingewiesen, dass sich Kadri Saka seit zehn Monaten „unter erschwerten Bedingungen“ in Untersuchungshaft befindet. Über eine Änderung des Haftstatuts soll noch entschieden werden. Der Zuschauerraum im Gerichtssaal war voll, nach Beendigung der Verhandlung zeigten die Anwesenden durch Klatschen Solidarität mit Kadri Saka.