München: Prozessbeginn gegen kurdischen Aktivisten Haci Atli

Die Hauptverhandlung gegen Haci Atli wegen vermeintlicher PKK-Mitgliedschaft hat am Dienstag am OLG München begonnen.

Angeklagt nach §129b

Wie der in Köln ansässige Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mitteilte, hat vor dem 7. Strafsenat des Oberlandesgerichtes München am Dienstag die Hauptverhandlung gegen den Kurden Haci Atli begonnen. Dem 50-Jährigen wirft die Generalstaatsanwaltschaft München vor, Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und als solches von Anfang 2021 bis Anfang 2023 verantwortlich für den „Raum München“ gewesen zu sein. Deshalb klagt sie ihn wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a Abs. 1, 129b StGB an.

Haci Atli war am 22. Mai dieses Jahres im bayerischen Fürstenfeldbruck festgenommen worden. Seitdem befindet er sich in der Justizvollzugsanstalt Kempten in Untersuchungshaft.

Seit gut zwei Jahren lebt er als anerkannter Asylsuchender in Deutschland. Zuvor musste er seine Heimat Nordkurdistan aufgrund der Verfolgung durch den Staat Türkei verlassen. Dort war er zweimal inhaftiert und von der Polizei gefoltert worden.

Die GStA wirft Haci Atli vor, als „Raum-Verantwortlicher“ Spenden gesammelt, Veranstaltungen und/oder Fahrten zu kurdischen Veranstaltungen organisiert, öffentliche Aufklärung betrieben und Kontakt zu anderen Personen gehalten, Anweisungen gegeben sowie Streit geschlichtet zu haben. Eine individuelle Straftat wirft ihm die Behörde wie in den meisten Verfahren gegen Kurd:innen nach § 129b StGB nicht vor. Allerdings reichen die Vorwürfe nach Ansicht der Anklage aus, um ihn wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in der PKK als „Terroristen“ zu verurteilen.

Haci Atli ist einer von drei Angeklagten, gegen die zurzeit Gerichtsverhandlungen wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der PKK vor deutschen Gerichten geführt werden. Zudem ist er einer von 14 Kurden, die aktuell wegen des Vorwurfs, Mitglied in der PKK (gewesen) zu sein, in deutschen Gefängnissen in Straf- oder Untersuchungshaft sitzen.

Weitere Verhandlungstermine finden voraussichtlich statt am 6., 8., 15., 21., 22. und 28. November, 5., 6., 13. und 19. Dezember 2024, und weiter in 2025 am 9., 23. und 30. Januar sowie am 7., 20., 21. und 28. Februar, jeweils um 9.30 Uhr im Sitzungssaal B 277 des Strafjustizzentrums in 80335 München. Kurzfristige Terminänderungen sind jederzeit möglich.