Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat im Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Kadri Saka zwei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe gefordert. Der Familienvater aus Bremen ist seit Januar in Untersuchungshaft und vor dem Oberlandesgericht Hamburg nach §§129a/b StGB der mitgliedschaftlichen Betätigung für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) angeklagt. Der Prozess begann Mitte Juli und neigt sich dem Ende zu.
Erklärung zum Anschlag in Ankara verlesen
Beim 14. Verhandlungstag am 29. Oktober wurde der Angeklagte von der Vorsitzenden Richterin auf den Angriff der HPG auf den türkische Rüstungskonzern TUSAŞ in Ankara angesprochen. Die Richterin des Hamburger Staatsschutzsenats versuchte offensichtlich, Kadri Saka zu einer wertenden Stellungnahme zu bewegen. Der Angeklagte sagte, er habe nur im Fernsehen davon gehört und verfüge über zu wenige Informationen. Sollten bei der Aktion Zivilist:innen getötet worden sein, lehne er dies ab. Die Richterin verlas daraufhin die von ANF dokumentierte Erklärung der HPG zu dem Anschlag. Die Verteidigerin kritisierte anschließend dieses Vorgehen, weil ein Angriff in Ankara wohl kaum etwas in einem Prozess gegen einen Angeklagten, dem Tätigkeiten in Bremen vorgeworfen werden, zu tun habe.
Staatsanwaltschaft schließt Bewährungsstrafe aus
Anschließend erklärte die Vorsitzende Richterin zur Überraschung der meisten Zuschauer:innen die Beweisaufnahme für beendet und bat den Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft um sein Plädoyer, das offensichtlich schon vor einiger Zeit während der noch laufenden Beweisaufnahme vorbereitet worden war. Sehr nuschelig und über größere Strecken unübersichtlich vorgetragen, bot dies - immer wieder akustisch kaum verständlich – nur die in PKK-Verfahren üblichen Standards. Die Ausführungen des Staatsanwalts waren geprägt von einer tiefen Verachtung der PKK und im Zusammenhang damit der Persönlichkeit, der Überzeugungen und der politischen Arbeit von Kadri Saka. Abschließend erklärte er bisherige Urteile gegen andere sogenannte „Frontarbeiter“ für zu milde. Kadri Saka warf er vor, keine Bereitschaft zu haben, sich von der PKK abzuwenden. Daher sehe er keine Perspektive für die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung. Aus der zu erwartenden Strafe folgerte er eine Fluchtgefahr, womit er eine Aussetzung der Untersuchungshaft bis zur Rechtskraft eines Urteils ausschloss. Sein einziges Entgegenkommen war die Anregung zur Aussetzung des Sonderhaftstatuts. Als Strafe forderte er gegen Kadri Saka zwei Jahre und vier Monate Haft.
Schlussplädoyer der Verteidigung am Dienstag
Damit steht am 5. November ab 10.30 Uhr das Plädoyer der Verteidigung an. Eine Verurteilung wäre schon am selben Tag möglich. Es sind jedoch noch weitere Verhandlungen am 7. und 11. November terminiert, jeweils ab 13 Uhr.