Istanbul-Konvention gilt jetzt in gesamter EU

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, auch bekannt als „Istanbul-Konvention“, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Seit heute gilt er in der gesamten EU.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie häuslicher Gewalt, auch bekannt als „Istanbul-Konvention“, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen zur umfassenden Bekämpfung von patriarchaler Gewalt. Seit heute gilt die Istanbul-Konvention in der gesamten Europäischen Union. Die EU-Kommission hatte den Beitritt zu dem Abkommen bereits im Jahr 2016 vorgeschlagen, sechs östliche Länder hatten es bislang aber nicht ratifiziert, darunter Bulgarien, Ungarn und Lettland.

In Deutschland ist die Istanbul-Konvention seit Februar 2018 in Kraft. Sie ist das erste internationale rechtsverbindliche Instrument, mit dem Frauen und Mädchen sowie weiblich gelesene Personen vor allen Formen von Gewalt geschützt werden sollen. Die Unterzeichnenden verpflichten sich, auf allen staatlichen Ebenen dafür zu sorgen, dass patriarchale Gewalt bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten wird sowie Täter bestraft werden. Nach Angaben der EU-Kommission erlebt jede dritte Frau ab ihrem 15. Lebensjahr körperliche oder sexualisierte Gewalt. Jede Woche sterben rund 50 Frauen aufgrund von häuslicher Gewalt und werden Opfer eines Feminizids.

Benannt ist die Istanbul-Konvention nach der Stadt, in der sie 2011 erstmals unterzeichnet wurde. Die Türkei unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan hatte das Abkommen 2012 als erster Mitgliedstaat ratifiziert. Der Chef der AKP hatte dann aber im März 2021 per Erlass und damit im Alleingang entschieden, dass das Land aus dem internationalen Abkommen wieder ausscheidet. Mit dem  rechtswidrigen Austritt aus der Schutzkonvention gegen männliche Gewalt bediente Erdoğan seine islamistische Kernwählerschaft. Diese fürchtet um klassische Familienstrukturen und lehnt die Gleichbehandlung aller Geschlechter ab. In der Istanbul-Konvention sehen Erdoğan und Konsorten eine rechtliche Grundlage für Homosexualität.