Femizid in Girkê Legê: Frau von Bruder ermordet

Im nordostsyrischen Girkê Legê ist eine Frau von ihrem Bruder erschossen worden. Das ausschlaggebende Motiv für die Tat sei der Scheidungswunsch der 21-Jährigen gewesen, die in einer Zwangsehe lebte.

Im nordostsyrischen Girkê Legê ist eine Frau nach Angaben von Sicherheitskräften von ihrem Bruder ermordet worden. Bei dem Opfer handelt es sich um eine 21-jährige Kurdin aus dem Dorf Sermisaxa im Bezirk Aliya. Sie wurde erschossen, heißt es.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand sei das ausschlaggebende Motiv für die Tat der Scheidungswunsch der Frau gewesen, die mit Vornamen Dîlan hieß. Sie war gegen ihren Willen mit ihrem Cousin verheiratet worden und habe der erzwungenen Ehe entkommen wollen, teilten die Sicherheitskräfte der Autonomieverwaltung (Asayîş) mit. 

In Nord- und Ostsyrien wird seit letztem Jahr eine Zunahme von patriarchaler Gewalt gegen Frauen beobachtet. Frauenorganisationen sehen eine Mischung aus Bewegungsbeschränkung im Zuge der Corona-Pandemie, kriegsbedingte Stresserlebnisse und wirtschaftlichen Zwang hinter dem Anstieg von Gewaltfällen.

Projekte gegen Gewalt an Frauen in Nord- und Ostsyrien

Um Gewalt an Frauen zu verhindern, verfolgt der Frauenrat der Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien verschiedene Projekte. Momentan ist das wichtigste Projekt die Umsetzung der 2014 eingeführten Frauengesetze. Mit diesem Gesetz soll Geschlechtergleichberechtigung in allen Lebensbereichen hergestellt werden. Hierzu gehört auch das Verbot von Formen sexistischer Gewalt, die jahrhundertelang durch islamisches Gewohnheitsrecht legitimiert wurden, wie beispielsweise das Verheiraten von minderjährigen Frauen und Mädchen, gegen den Willen von Frauen arrangierte Ehen, polygame Ehen von Männern, das einseitige Scheidungsrecht der Männer, die Ungleichbehandlung von Frauen bei der Verteilung des Familienerbes oder bei Zeugenaussagen vor Gericht. Täter von sogenannten „Ehrenmorden“ bekommen keine „straferleichternden Umstände“ mehr zuerkannt – wie es im syrischen Strafrecht der Fall ist –, sondern werden als Schuldige entsprechend der normalen Gesetzgebung für Morde bestraft. „Brautgeld“ ist abgeschafft worden, da es bedeutet, Frauen zur Ware zu machen. Bei Gerichtsverfahren, die die privaten Rechte von Frauen und das Familienrecht betreffen, muss eine Vertreterin von Fraueneinrichtungen in beratender Funktion anwesend sein.