Die inhaftierte Politikerin Ayla Akat Ata und weitere fünfzig Frauen im Gefängniskomplex Sincan sind wegen kurdischer Lieder und Tanzen am 15. August mit Disziplinarstrafen belegt worden. Das Strafmaß schwankt zwischen der Einschränkung von Kommunikationsmitteln wie Briefen oder Telefonaten und einem Besuchsverbot für jeweils einen Monat. Den drei Gefangenen Hanım Yıldırım, Jiyan Ateş und Rojdan Erez wurde aufgrund des Verfahrens die vorzeitige Haftentlassung gestrichen.
Als Zeuginnen in dem Disziplinarverfahren traten zwei Vollzugsangestellte auf, die jedoch lediglich angeben konnten, dass „mit lauter Stimme kurdische Texte vorgetragen“ wurden. Zum Inhalt der Texte findet sich kein Hinweis in ihren Aussagen. Die Gefangenen haben Rechtsmittel gegen die Disziplinarstrafe eingelegt und machen geltend, dass Singen und Tanzen keinen Straftatbestand darstellt. Dazu verwiesen sie auf entsprechende Urteile des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
In einer Anhörung vor dem Vollzugsgericht erklärte die Gefangene Dilber Tanrikulu: „Wir sind Kurdinnen. Auch wenn wir getötet oder bestraft werden sollten, werden wir weiter sagen, dass unsere Muttersprache Kurdisch ist.“
Ayla Akat Ata sagte in der Anhörung: „An jenem Tag habe ich ,Bijî Serok Apo' gerufen. Das habe ich bereits früher getan und werde es auch weiterhin tun. Ich bin davon überzeugt, dass ein demokratischer Lösungsprozess stattfinden und Abdullah Öcalan zu diesem Prozess beitragen wird.“ Die langjährige Aktivistin der kurdischen Frauenbewegung ist selbst Juristin. Sie war für die HDP im Parlament und ist Gründungsmitglied des Frauenvereins Rosa in Amed (türk. Diyarbakir). Im Mai vergangenen Jahres wurde sie mit Dutzenden weiteren Personen im Rahmen der Repression gegen den Frauenverein festgenommen und anschließend unter Meldeauflagen entlassen. Seit Oktober 2020 befindet sie sich erneut im Gefängnis, diesmal aufgrund der „Kobanê-Ermittlungen“.
Sollte das Vollzugsgericht die verhängten Disziplinarstrafen nicht aufheben, wollen die 51 Frauen das Widerspruchsverfahren in die nächsthöhere Instanz bringen. Bei den Betroffenen handelt es sich um Alev Yarar, Ayşe Topçu, Fatma Aslan, Leyla Uyanık, Mahide Şahin, Mehtap Kıyar, Nevroz Müçel, Nilüfer Şahin, Sariye Taikesen, Simanur Pamuk, Zerrin Yılmaz, Zeynep Sipcik, Arjin Yüksekbağ, Ayla Akat Ata, Dilan Aslan, Ayşe Yağcı, Berin Sarı, Bermal Birtek, Bircan Yorulmaz, Demet Resuloğlu, Dilan Oynaş, Dilber Tanrıkulu, Dilek Hatipoğlu, Dilek Yağlı, Elif Çetinbaş, Gülşan Adet, Hanım Yıldırım, Hicran Binici, Jiyan Ateş, Melike Kaya, Melike Göksu, Meryem Adıbelli, Mukaddes Kubilay, Mukaddes Kabak, Necla Yıldız, Nedime Yaklav, Nuriye Adet, Pervin Oduncu, Pınar Tikit, Rihan Kavak Özbek, Rojdan Erez, Rozerin Kurt, Saadet Akın, Sabite Ekinci, Sedef Demir, Selver İspir, Şermin Demirdağ, Özlem Demir, Süheyla Taş, Zeynep Bingöl und Servin Karakoç.