Verfassungsgericht lehnt Beschwerde gegen Mandatsaberkennungen ab

Der türkische Verfassungsgerichtshof hat eine Beschwerde gegen die Amtsenthebung der ehemaligen HDP-Abgeordneten Leyla Güven und Musa Farisoğulları abgelehnt. Die Sache falle in den Zuständigkeitsbereich des Parlaments, heißt es zur Entscheidung.

Der türkische Verfassungsgerichtshof hat eine Beschwerde gegen die Amtsenthebung der HDP-Abgeordneten Leyla Güven und Musa Farisoğulları abgelehnt. Die Sache würde in den Zuständigkeitsbereich des türkischen Parlaments fallen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Warum und weshalb, dazu gab es noch keine genaue Erläuterung.

Leyla Güven, die gleichzeitig Ko-Vorsitzende der zivilgesellschaftlichen Organisation DTK (Demokratischer Geselschaftskongress) ist, und ihrem Fraktionskollegen Musa Farisoğulları sowie dem CHP-Politiker Enis Berberoğlu wurde Anfang Juni das parlamentarische Mandat und somit die Immunität entzogen. Noch am selben Abend wurden alle drei zur Fahndung ausgeschrieben und nach ihrer Festnahme inhaftiert. Als Begründung werden rechtskräftige Urteile herangezogen. Berberoğlu wurde keine 24 Stunden nach seiner Inhaftierung wegen der Corona-Pandemie amnestiert, Leyla Güven kam vier Tage später wieder auf freien Fuß. Musa Farisoğulları befindet sich nach wie vor in Haft.

Die Nationalversammlung hat bisher noch keine Stellungnahme zur Entscheidung des Verfassungsgerichts abgegeben.