Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wird am Mittwoch die Verhandlung gegen den kurdischen Aktivisten Özgür A. fortgesetzt. Dem 48-Jährigen wird keine individuelle Straftat vorgeworfen, er wird nach §§129a/b StGB beschuldigt, von Mai 2018 bis zu seiner Festnahme im April 2022 in Bremen als „hauptamtlicher Kader“ der PKK in verschiedenen Gebieten Deutschlands verantwortlich tätig gewesen zu sein. In dieser Funktion habe er Treffen und Versammlungen organisiert, Spendenkampagnen überwacht sowie personelle und propagandistische Angelegenheiten koordiniert.
Hohe Haftsstrafe gegen Aktivisten für politisches Engagement
Beim letzten Verhandlungstermin am 26. April hat die Staatsanwaltschaft Koblenz in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten für Özgür A. gefordert. Am Dienstag vergangener Woche ist der kurdische Aktivist Mazlum D. in Stuttgart zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Gegen Abdullah Ö. wird von der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten gefordert, die Urteilsverkündung ist am 11. Mai.
Bei dem morgigen Verhandlungstermin wird die Verteidigung auf Freispruch für Özgür A. plädieren. Die Urteilsverkündung wird für Montag, den 8. Mai, erwartet. Für beide Termine rufen Prozessbegleiter:innen alle solidarischen Menschen auf, zahlreich bei den Verhandlungen dabei zu sein und zu zeigen, „dass Özgür nicht allein kämpft“.
3. und 8. Mai 2023, 10 Uhr, OLG Koblenz, Regierungsstraße 7, Koblenz