Prozesstermine in PKK-Verfahren in Deutschland

In vier verschiedenen Prozessen nach den Terrorparagrafen 129a/b stehen im Januar 2021 acht kurdische Aktivist*innen vor den Staatsschutzsenaten in Koblenz und Stuttgart. Der Rechtshilfefonds Azadî hat die Verhandlungstermine bekannt gegeben.

Im Januar werden die drei laufenden PKK-Prozesse in Koblenz und Stuttgart fortgesetzt, ein weiteres Verfahren soll vor dem Staatsschutzsenat am OLG Koblenz eröffnet werden. Der in Köln ansässige Rechtshilfefonds AZADÎ hat die Prozesstermine in den Verfahren gegen kurdische Aktivist*innen nach §§129a/b StGB bekannt gegeben, weist jedoch darauf hin, „dass Verhandlungstermine jederzeit abgesetzt werden können, insbesondere jetzt, da Verfahrensbeteiligte angesichts der Corona-Pandemie erkranken können oder sich in Quarantäne begeben müssen“.

OLG Koblenz: Verfahren gegen Gökmen C.

Vor dem 2. Strafsenat (Staatsschutz) des Oberlandesgerichts Koblenz begann am 20. Oktober 2020 das Hauptverfahren gegen Gökmen C. (38).

Die Termine: 11., 12., 18., 19., 25. und 26. Januar – jeweils ab 10.00 Uhr, Saal 10, Regierungsstraße 7.

Mammutprozess in Stuttgart-Stammheim

Vor dem OLG Stuttgart-Stammheim wurde am 16. April 2019 das Hauptverfahren gegen Veysel S. (38), Agit K. (27), Özkan T. (34) , Cihan A. (39) und Evrim A. (36) eröffnet.

Die Termine: 7., 8., 21., 28. und 29. Januar – jeweils ab 9.00 Uhr, Saal 1, Asperger Straße 47, Stuttgart-Stammheim.

OLG Stuttgart: Verfahren gegen Kamuran Yekta V.

Am 8. Oktober 2020 begann vor dem OLG Stuttgart der Prozess gegen Kamuran Yekta V. (33).

Die Termine: 12., 13., 19., 20., 26. und 27. Januar – jeweils ab 9.00 Uhr, Asperger Str. 47, Stuttgart-Stammheim.

Koblenz: Prozessauftakt gegen Hüseyin A.

Vor dem 1. Strafsenat (Staatsschutz) des OLG Koblenz wird am 8. Januar,9.00 Uhr, Saal 10, Regierungsstraße 7, das Hauptverfahren gegen Hüseyin A. (60) eröffnet. Weitere Einzelheiten wird AZADÎ zeitnah mitteilen.

Elf Kurden als vermeintliche Terroristen in deutscher Haft

In Deutschland befinden sich elf kurdische Aktivisten in Untersuchungs- bzw. Strafhaft. Angeklagt, aber nicht inhaftiert, sind eine Kurdin und zwei Kurden. Seit die PKK aufgrund eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom Oktober 2010 als terroristische Vereinigung im Ausland nach §§ 129a/b StGB eingestuft wird, waren/sind 45 Aktivist*innen mit entsprechenden Verfahren konfrontiert.