Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am Donnerstag der Prozess gegen einen mutmaßlichen IS-Rückkehrer begonnen. Die Anklage wirft Abdel J. S. die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Mord und Kriegsverbrechen vor. Im Juni 2014 soll sich der 33-jähriger Iraker der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) nach dem Einmarsch in die irakisch-syrische Grenzstadt Al-Qaim angeschlossen haben.
Bis März 2015 sei J. S. Mitglied des IS gewesen. In dieser Zeit soll er an zwei drakonischen öffentlichen Bestrafungen des IS mitgewirkt haben. In einem Fall sei es um die Vollstreckung von Todesurteilen eines IS-eigenen „Schariagerichts“ gegen mindestens sechs Gefangene gegangen. Einen der Gefangenen soll J. S. zum Hinrichtungsort geführt und durch Abfeuern seiner Pistole das Startsignal für die Exekution gegeben haben.
Beim zweiten Fall habe J.S. bewaffnet die öffentliche Amputation der Hand eines vermeintlichen Diebs abgesichert. Die Strafen seien vom IS verhängt und vollstreckt worden, „ohne dass die Opfer Zugang zu einem ordentlich bestellten Gericht hatten“, hatte die Bundesanwaltschaft bei Anklageerhebung im Mai erklärt. Im Frühherbst 2014 soll der Angeklagte zusammen mit anderen IS-Söldnern eine Person festgenommen und in der Haft mit Schlägen und Tritten misshandelt haben, um Informationen zu erpressen.
Abdel J. S. war im Oktober vergangenen Jahres im nordrhein-westfälischen Wuppertal festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Bis Ende November sind noch 18 weitere Verhandlungstermine angesetzt.