Der Polizei in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover ist seit längerer Zeit bekannt, dass die türkische Armee Giftgas in Kurdistan einsetzt. Da die Lage bereits seit längerem sehr brisant sei, hält die Versammlungsbehörde auch den Protest gegen die Kriegsverbrechen des NATO-Partners für nicht so eilig. Das geht aus einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des Demokratischen Gesellschaftszentrum der Kurd:innen in Hannover e.V. (Nav-Dem) hervor. Der Verein weist darauf hin, dass die Sicherheitsbehörden in Hannover die von der Türkei kontinuierlich begangenen Kriegsverbrechen anerkennen.
Hintergrund ist die Protestkundgebung gegen die türkischen Chemiewaffeneinsätze am vergangenen Donnerstag in Hannover. Der Anmelderin wird mit einem Bußgeld gedroht, weil sie die behördlich vorgesehenen Fristen bei der Eilversammlung nicht eingehalten hat. In der E-Mail der Versammlungsbehörde, die als Antwort auf die Anmeldung folgte, heißt es lapidar: „Wie Sie selbst noch einmal bestätigt haben, ist die Lage bereits seit längerem sehr brisant. Und auch die Giftgaseinsätze sind nicht erst seit gestern bekannt. In Ihrem Fall ist nicht ersichtlich, weshalb die Versammlung nicht erst am Freitag unter Einhaltung der Anzeigefrist von 48-Stunden durchgeführt werden kann."
Giftgas gegen kurdische Guerilla: Wer entscheidet über die Dringlichkeit?
Ein Sprecher von Nav-Dem Hannover erklärte dazu gegenüber ANF: „Offenbar ist der Einsatz von international verbotenen Kriegswaffen für die Polizei Hannover kein tüchtiger Grund für eine Eilversammlung." Der Verein bezeichnet es als Skandal, dass die Behörde keine Dringlichkeit erkennen kann, wenn Kurd:innen mit völkerrechtswidrigen Kampfmitteln getötet werden:
„Dass jeder Angriff bereits ein Skandal für sich ist und jeder Protest dagegen moralisch notwendig und berechtigt ist, sollte allen Menschen klar sein. Doch den Sicherheitsbehörden und der Polizei hierzulande nicht. Wir machen öffentlich, dass die Polizei die Kriegsverbrechen in Kurdistan anerkennt, aber auch jeglichen Protest dagegen unterdrücken möchte. Sie versteckt sich hinter scheinbar bürokratischen Ausreden. Während in Kurdistan täglich mehrmals Kriegsverbrechen begangen werden, wird den Aktivist:innen mit Bußgeldern gedroht, wenn sie ihr Recht auf öffentlichen Protest wahrnehmen wollen. Nicht die Polizei darf entscheiden, ob eine Eilversammlung begründet ist oder nicht, sondern die demokratische Öffentlichkeit! Es ist ein Skandal, wenn die Polizei schreibt, dass sie die Kriegsverbrechen anerkennt, und gleichzeitig jeglichen Protest dagegen unterbinden will, weil man sich nicht an die 48-Stunden-Frist gehalten hat."
Nav-Dem verurteilt die Politik der Bundesrepublik Deutschland und fordert einen Kurswechsel: „Die Behörden setzen diese Politik hier um und machen sich zum Mittäter bei Kriegsverbrechen in Kurdistan! Es muss endlich Schluss sein mit dieser heuchlerischen Doppelmoral!"