Neue Erkenntnisse zum Tod von Garibe Gezer

Fahrettin Keskin, Mitglied der Gefangenenhilfsorganisation TAYAD und selbst Vater einer politischen Gefangenen, berichtet von neuen Hinweisen zu den verdächtigen Umständen zum Tod von Garibe Gezer.

Die wirklichen Hintergründe des Todes von Garibe Gezer, die am 9. Dezember 2021 in der Isolationszelle des F-Typ-Gefängnisses Kandıra unter verdächtigen Umständen ums Leben kam, wurden auch nach Monaten nicht ermittelt. Während der Rechtsbeistand aufgrund einer Geheimhaltungsklausel durch das Gericht keinen Zugang zu den Ermittlungsakten hat, gibt es neue Informationen aus dem Gefängnis.

Die Hintergründe müssen unbedingt aufgeklärt werden

Fahrettin Keskin, Vater der politischen Gefangenen Yıldız Keskin, die im selben Zellentrakt wie Garibe Gezer festgehalten wurde, erklärte gegenüber ANF, seine Tochter habe ihm bei seinem Besuch kurz nach Garibes Tod gesagt, dass Garibe wahrscheinlich getötet worden sei. Garibe sei nach Aussagen seiner Tochter mehrfach von den Wärtern sexuell belästigt und gefoltert worden. Sie sei in eine Gummizelle gesperrt worden und habe immer wieder mit Hilferufen wie „Ich bin in einem schlechten Zustand, sie versuchen mich zu vergewaltigen, die werden mich umbringen!“ auf ihre Situation aufmerksam gemacht. Eine andere Gefangene habe daraufhin einen Antrag auf Verlegung aus der Einzelhaft in ihre Gemeinschaftszelle gestellt, der jedoch von der Gefängnisleitung abgelehnt wurde.

Keskin berichtet weiter, dass seine Tochter ihm auf die Frage, ob Garibe Gezer psychisch krank gewesen sei, von den schlechten Haftbedingungen in der Vollzugsanstalt berichtet habe. Die politischen Gefangenen werden isoliert in Einzel- oder Doppelzellen untergebracht, wodurch sie psychisch krank gemacht werden sollen. Bei Garibe sei zu der psychischen Folter durch die Isolation auch noch schwere körperliche Folter gekommen, weshalb ihre Situation besonders unerträglich gewesen sei.

Rechtsanwältin Tosun: Die Ermittlungen werden verschleppt

Garibe Gezers Anwältin Jiyan Tosun klagt an, dass die Ermittlungen nur schleppend durchgeführt werden und dass ihr durch die Geheimhaltungsklausel die Einsicht in die bisherigen Ermittlungen verwehrt werde. „Unser Antrag auf Akteneinsicht wurde abgelehnt und auch der von uns vor Wochen angeforderte Autopsiebericht liegt bis heute nicht vor. Da das Interesse der Öffentlichkeit an diesem Fall groß ist, versucht man die Ermittlungen zu verschleppen.“