Meldeauflagen für HDP-Mitglieder wegen Teilnahme an Beerdigungen

Die bei einer „Anti-Terror-Operation“ in Mersin festgenommenen HDP-Mitglieder sind gegen Meldeauflagen freigelassen worden – als Maßnahme zur Prävention von Straftaten. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Gefallenen-Beerdigungen.

Die in der vergangenen Woche in Mersin bei einer „Anti-Terror-Operation“ der türkischen Polizei und Gendarmerie festgenommenen HDP-Mitglieder sind vorerst wieder auf freiem Fuß. Ein Gericht in der südtürkischen Küstenmetropole verwarf bereits am Samstagabend einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft, wie inzwischen bekannt wurde, verhängte jedoch Meldeauflagen – als sogenannte „Präventivmaßnahme“. Der Mechanismus gilt als Alternative zur Haft und wird von der türkischen Justiz exzessiv ausgeschöpft, um unliebsame Personen unter Kontrolle zu halten. Grundlage ist das 2013 in Kraft getretene Gesetz zur „Freilassung unter Kontrolle“.

Zu der aufwendig inszenierten und von türkischen Staatsmedien begleiteten „Operation“ in Mersin war es am vergangenen Mittwoch gekommen. Maskierte Sondereinheiten hatten in verschiedenen Bezirken der Provinz mehrere Wohnungen aufgebrochen und martialische Razzien durchgeführt. In der Folge waren insgesamt neun Personen festgenommen worden, darunter leitende und führende Mitglieder der HDP in den Kreisen Toroslar, Akdeniz und Yenişehir. Auch ein Bezirksverordneter der CHP war in Gewahrsam genommen worden.

In allen Fällen begründet sich die Festnahme auf dem Vorwurf der „Propaganda für und Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“, den die Staatsanwaltschaft Mersin erhoben hat. Als Grundlage wird offenbar die vermeintliche Teilnahme an Beerdigungen und Trauerfeiern für Gefallene der Guerilla herangezogen, teilte die HDP mit. In einem Fall stehen die erhobenen Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem sogenannten „Kobanê-Verfahren“ von Ankara. Ob und wann es zu einer Anklage in Mersin kommt, darüber liegen derzeit keine Informationen vor. Bis zu einer gegenteiligen Entscheidung müssen die Betroffenen nun regelmäßig bei den Behörden vorstellig werden und dürfen die Stadt nicht verlassen.