Kurde wegen Zeigen von Öcalan-Bildnis verhaftet
Ein am Sonntag in Ankara am Rande eines Kongresses der YSP wegen angeblicher „Terrorpropaganda“ im Zusammenhang mit dem Zeigen eines Öcalan-Transparents festgenommener Kurde ist verhaftet worden.
Ein am Sonntag in Ankara am Rande eines Kongresses der YSP wegen angeblicher „Terrorpropaganda“ im Zusammenhang mit dem Zeigen eines Öcalan-Transparents festgenommener Kurde ist verhaftet worden.
Ein am Sonntag in der türkischen Hauptstadt Ankara festgenommener Kurde ist wegen des „Verdachts der Terrorpropaganda“ verhaftet worden. Dem Aktivisten Agit Yaray werde vorgeworfen, auf einem Parteikongress der YSP ein Bildnis des kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan gezeigt und die Parole „Bijî Serok Apo“ skandiert zu haben, teilte die zuständige Strafkammer am Landgericht Ankara mit. Er wurde in ein Gefängnis in der Provinz überstellt. Ob und wann Anklage erhoben wird, ist noch unklar.
Die Festnahme Yarays hatte am Sonntagabend im Nachgang zu dem Kongress auf Anordnung der Oberstaatsanwaltschaft Ankara stattgefunden. Mit ihm zusammen waren noch drei weitere Personen wegen angeblicher Propaganda für eine „terroristische“ Organisation in Gewahrsam genommen worden. Zwei von ihnen wurden noch in der vergangenen Nacht im Anschluss an eine polizeiliche Vernehmung auf der sogenannten Antiterrorzentrale des Polizeipräsidiums Ankara wieder auf freien Fuß gesetzt. Ein dritter Festgenommener konnte die Polizeihaft am Nachmittag nach einem staatsanwaltlichen Verhör verlassen.
Die YSP hat am Sonntag in Ankara ihren vierten Kongress abgehalten und sich in „Partei der Völker für Gleichberechtigung und Demokratie“ (HEDEP) umbenannt. Zu den Ko-Vorsitzenden wurden Tülay Hatimoğulları Oruç und Tuncer Bakırhan gewählt. In Reden nach der Wahl sprach sich die genderparitätische Doppelspitze der HEDEP für die Abschaffung des Isolationsregimes auf Imrali, wo Öcalan seit seiner völkerrechtwidrigen Verschleppung in die Türkei 1999 in politischer Geiselhaft gehalten wird, und Verhandlungen über eine Lösung der kurdischen Frage mit dem 74-Jährigen als Gesprächspartner aus. Diese Forderung wurde von zahlreichen Delegierten und Gästen des Kongresses unterstützt – unter anderem in Form von „Bijî Serok Apo“ und dem Zeigen von Transparenten mit seinem Konterfei. Die höchste Anklagebehörde in Ankara ließ daraufhin ein Ermittlungsverfahren eröffnen.
Bijî Serok Apo von Meinungsfreiheit gedeckt
Sowohl das Skandieren dieser Parole, die übersetzt „Es lebe der Vorsitzende Apo“ bedeutet, als auch das Zeigen von Bildnissen Öcalans, fallen laut diversen türkischen Gerichtsurteilen, darunter auch Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, unter die Meinungsfreiheit und stellen keine Straftaten dar. Dennoch werden sowohl Parolen zugunsten Öcalans als auch Bilder von ihm von der Polizei und den Staatsanwaltschaften als werbende Unterstützung der Belange der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) bewertet. Personen, die sie verwenden, werden nicht selten nach der türkischen Anti-Terror-Gesetzgebung angeklagt und auch verurteilt. Auf Terrorpropaganda stehen in der Türkei bis zu fünf Jahre Haft.