Haftbefehl gegen „Ella“ aus dem Dannenröder Forst aufgehoben
Die Umweltaktivistin und A-49-Gegnerin „Ella“ aus dem Dannenröder Forst ist frei. Sie wurde heute überraschend aus der Haft entlassen.
Die Umweltaktivistin und A-49-Gegnerin „Ella“ aus dem Dannenröder Forst ist frei. Sie wurde heute überraschend aus der Haft entlassen.
Die Umweltaktivistin „Ella“, wie sie sich bislang selbst nannte, ist frei. Das Landgericht Gießen hat den Haftbefehl gegen die A-49-Gegnerin am Montag überraschend aufgehoben, wie ein Sprecher bestätigte. Freund:innen holten sie am Nachmittag bei der Justizvollzugsanstalt Preungesheim in Frankfurt am Main ab, wo erst einmal ausgelassen getanzt wurde.
Anlass für den Beschluss sei, dass die Betroffene einen Reisepass vorgelegt und somit ihre Identität preisgegeben habe. Die Aktivistin hatte sich seit ihrer Verhaftung im Herbst 2020 dagegen gewehrt, ihre Identität zu offenbaren. Von den Behörden wurde sie seither als „UWP 1“ (unbekannte weibliche Person) bezeichnet.
„Ella“ war im November 2020 bei Protesten gegen Waldrodungen für die Autobahn 49 in Mittelhessen im Dannenröder Forst festgenommen worden. Sie soll dort in 15 Meter Höhe bei der Räumung von Baumhäusern zwei Polizisten verletzt haben. Das Landgericht Gießen hatte die AKtivistin im April in einem Berufungsprozess zu einem Jahr und neun Monaten Haft wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Polizisten sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Nach Überzeugung der Richter soll sie bei der Räumung des Dannenröder Forsts einem Beamten aus einem Baumhaus heraus gegen den Helm getreten und einen anderen mit dem Knie attackiert haben.
Video zeigt: Polizisten wurden gar nicht getroffen
Ihre Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer ein Notwehrrecht ihrer Mandantin gegen einen unberechtigten Polizeieinsatz geltend gemacht. Außerdem forderten die Anwält:innen die Beendigung des Verfahrens ohne Urteil, weil Grundsätze eines fairen Verfahrens grob missachtet worden seien. So seien insbesondere entlastende Umstände, vor allem die Eigensicherung der Beamten, weder von der Polizei noch der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Alsfeld aufgeklärt worden. Zudem zeigt Videomaterial, dass die Umweltaktivistin die Polizisten gar nicht getroffen hatte.
Zwar ist das Urteil gegen „Ella“ noch nicht rechtskräftig. Da sie aber bereits Zweidrittel ihrer Strafe abgesessen hat, sei es nicht mehr verhältnismäßig, sie bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils in Haft zu lassen, erklärte Staatsanwalt Rouven Spieler. Ella hatte inzwischen ihre Identität preisgegeben. Sie ist irische Staatsbürgerin und 31 Jahre alt. Die Verteidigung der Irin möchte weiter einen Freispruch erreichen und bringt den Fall vor das Oberlandesgericht in Frankfurt.