Dorfbevölkerung in Mêrdîn verhindert Solarprojekt auf Bodendenkmal

In der nordkurdischen Provinz Mêrdîn hat das Verwaltungsgericht ein geplantes Solarenergieprojekt gestoppt. Hintergrund ist die Entdeckung historischer Stätten auf dem geplanten Baugelände im Kreis Stewr.

Umwelt- und Denkmalschutz setzen sich durch

In der nordkurdischen Provinz Mêrdîn (tr. Mardin) hat das Verwaltungsgericht ein geplantes Solarenergieprojekt gestoppt. Hintergrund ist die Entdeckung historischer Stätten auf dem geplanten Baugelände im Dorf Cirzî (Taşlık) im Kreis Stewr (Savur).

Das Unternehmen Bakır Yenilenebilir Enerji plante die Errichtung einer großen Photovoltaik-Freiflächenanlage, die trotz Einwänden der Dorfbevölkerung einen Bescheid über eine positive Umweltverträglichkeitsprüfung (ÇED) vom Ministerium für Umwelt, Stadtplanung und Klimawandel erhalten hatte. Die Bewohner:innen von Cirzî reichten daraufhin Klage beim 1. Verwaltungsgericht Mardin ein und forderten die Aufhebung des Bescheids.

Obwohl ein erstes Gutachten der Sachverständigen keine Einwände gegen das Projekt erhoben hatte, ordnete das regionale Amt für den Schutz von Kulturgütern in Mêrdîn eine zusätzliche Untersuchung an. Diese ergab, dass sich auf dem Projektgelände bedeutende historische Strukturen befinden, darunter römische Steinbrüche, Wasserzisternen, Felsengräber und weitere Reste antiker Siedlungen.

Daraufhin wurde das Areal offiziell als archäologisches Denkmalgebiet ausgewiesen. In einem Schreiben an das Gericht bestätigte die Behörde, dass das Gebiet im Februar 2025 unter Schutz gestellt wurde und besondere Nutzungs- und Schutzvorgaben gelten.

Verstoß gegen Umwelt- und Denkmalschutzvorgaben

Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass der geplante Bau aufgrund der neuen Einstufung rechtlich nicht mehr zulässig sei. Die positive Umweltverträglichkeitsprüfung sei sowohl materiell rechtswidrig als auch formell mangelhaft ausgestellt worden. Auch kritisierte das Gericht, dass keine Alternativstandorte geprüft worden seien, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere im Hinblick auf bewässerte landwirtschaftliche Flächen.

Zusätzlich bemängelte das Gericht, dass der Abschlussbericht der Umweltprüfung in Bezug auf empfindliche Gebiete wie Bodendenkmäler unvollständig sei. Angesichts dieser Verstöße entschied das Gericht, den Bescheid aufzuheben. In der Urteilsbegründung hieß es: „Unter Berücksichtigung der archäologischen Schutzzone und der landwirtschaftlichen Flächen hätte eine alternative Standortbewertung erfolgen müssen. Künftige Genehmigungen sind nur möglich, wenn neue Gutachten vorgelegt, die Projektgrenzen angepasst und die erforderlichen Zustimmungen der Denkmalbehörden eingeholt werden.“

Konsequenzen

Die Entscheidung bedeutet, dass das Unternehmen entweder ein vollständig neues Verfahren anstoßen oder auf das Vorhaben verzichten muss. Für die Dorfgemeinschaft Cirzî stellt das Urteil einen wichtigen Erfolg im Kampf um den Schutz ihres kulturellen Erbes und ihrer Umwelt dar.