Haftbefehl im Demirtaş-Prozess aufgehoben
Im Hauptprozess gegen den kurdischen Politiker Selahattin Demirtaş ist der Haftbefehl aufgehoben worden. Aufgrund einer rechtskräftigen Haftstrafe in einem anderen Verfahren wird er nicht freigelassen.
Im Hauptprozess gegen den kurdischen Politiker Selahattin Demirtaş ist der Haftbefehl aufgehoben worden. Aufgrund einer rechtskräftigen Haftstrafe in einem anderen Verfahren wird er nicht freigelassen.
Der Haftbefehl gegen den ehemaligen HDP-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş ist heute im Hauptverfahren in Ankara aufgehoben worden. Wie Rechtsanwalt Ramazan Demir mitteilt, ist mit einer Freilassung nicht zu rechnen, weil er in einem anderen Verfahren bereits zu vier Jahren und acht Monaten Haftstrafe verurteilt worden ist. Die Verhandlung fand in Abwesenheit des Angeklagten und seiner Verteidiger statt.
In dem Prozess vor dem 19. Schwurgerichtshof Ankara drohen dem kurdischen Politiker 142 Jahre Freiheitsstrafe wegen Terrorvorwürfen. Er ist unter anderem angeklagt, eine Organisation gegründet und geleitet zu haben. Die Anklage baut auf 31 Ermittlungsberichten auf, die dem türkischen Parlament während seiner Zeit als Abgeordneter zur Aufhebung der Immunität vorgelegt worden waren.
Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs in diesem Jahr
Am 18. September findet vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg das Verfahren des kurdischen Politikers Selahattin Demirtaş statt. Der EGMR hatte im März den Antrag des ehemaligen HDP-Vorsitzenden angenommen, mit dem der seit zweieinhalb Jahren inhaftierte kurdische Politiker gegen die fortgesetzte Haft vorgehen möchte. Gleichzeitig wurde der Widerspruch der Türkei gegen das EGMR-Urteil zur Unrechtmäßigkeit der Haft von vergangenem November angenommen.
Der Politiker und Menschenrechtsanwalt Selahattin Demirtaş wurde am 4. November 2016 zeitgleich mit zahlreichen weiteren Abgeordneten seiner Partei festgenommen und anschließend inhaftiert. Seitdem sitzt er im Hochsicherheitsgefängnis von Edirne. Im November 2018 verurteilte der EGMR die Türkei aufgrund der unrechtmäßigen Untersuchungshaft. Die Straßburger Richter ordneten an, dass die Dauer der Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt sei und der Politiker freigelassen werden müsse. Der türkische Staat solle alles tun, um möglichst bald die Freilassung des Politikers zu ermöglichen.
Demirtaş hatte vor dem EGMR geklagt, weil er seine Rechte auf eine angemessene Zügigkeit des Verfahrens gegen ihn, sein Recht auf Meinungsfreiheit und sein Recht auf Unversehrtheit des Lebens verletzt sah. Präsident Recep Tayyip Erdoğan hatte jedoch mitgeteilt, die Türkei sei durch das Urteil nicht gebunden. Die türkische Justiz reagierte prompt und bestätigte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten, zu der Demirtaş am 7. September wegen „Terrorpropaganda“ verurteilt worden war. Mit der Bestätigung des Urteils ist er in der Türkei erstmals rechtskräftig verurteilt.