Europarat fordert sofortige Freilassung von Osman Kavala

Nach der Zurückweisung des Einspruchs der Türkei im Verfahren von Osman Kavala vor dem EGMR hat auch der Europarat erneut die Freilassung des türkischen Bürgerrechtlers gefordert.

Der Europarat hat nach einer entsprechenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) erneut die umgehende Freilassung des türkischen Bürgerrechtlers Osman Kavala gefordert. „Wir fordern die türkischen Behörden dringend auf, dieses Urteil umzusetzen und Osman Kavala unverzüglich freizulassen”, erklärten die Ko-Berichterstatter Thomas Hammarberg (Schweden, SOC) und John Howell (Vereinigtes Königreich, EC/DA) für das Türkei-Monitoring am Freitag. Zuvor hatte der EGMR den Einspruch der Türkei gegen ein Urteil vom Dezember abgelehnt.

Der renommierte Kulturmäzen Osman Kavala war im Oktober 2017 in Istanbul verhaftet worden. Zuvor hatte er noch in Dîlok (Antep) an einem Projekttreffen des Goethe-Instituts teilgenommen. Die Vorwürfe gegen den 63-Jährigen waren lange nicht bekannt, da das Verfahren zunächst als Verschlusssache galt. Erst über ein Jahr später wurde ihm in einer 657 Seiten umfassenden Anklageschrift vorgeworfen, die regierungskritischen Gezi-Proteste im Sommer 2013 finanziert und organisiert zu haben. Beweise wurden allerdings nicht vorgelegt. Beim „Gezi-Prozess“ im vergangenen Februar wurden Kavala und 15 Mitangeklagte schließlich freigesprochen. Daraufhin erließen die türkischen Behörden kurzerhand einen Haftbefehl wegen Spionagevorwürfen gegen den Kulturförderer.

Der EGMR verurteilte die Türkei im Fall von Kavala bereits im Dezember 2019. Die Straßburger Richter hielten es für „zweifelsfrei erwiesen”, dass die Maßnahmen gegen ihn darauf angelegt sind, ihn zum Schweigen zu bringen, und forderten seine sofortige Freilassung. Dennoch hat sich an der Haftsituation bislang nicht geändert: Kavala befindet sich seit 927 Tagen im Hochsicherheitsgefängnis Silivri bei Istanbul in Untersuchungshaft. Kritiker vermuten, die Regierung von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan habe es auf das Vermögen des Kulturförderers abgesehen. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich die Türkei auf diese Weise bereichert.

Hammarberg und Howell erklärten derweil, dass der europäische Gerichtshof die Berufung der türkischen Behörden gegen die EGMR-Entscheidung abgelehnt und die Verurteilung Ankaras endgültig gemacht habe. Mit der Freilassung Kavalas würden sie nicht nur ihren rechtlichen und humanitären Verpflichtungen nachkommen, sondern auch „das richtige Signal an die türkische Zivilgesellschaft senden, ein Signal, das längst überfällig ist”, erklärten die beiden Berichterstatter des Europarats weiter. Erschwerend komme hinzu, dass Kavala in der Haft dem neuartigen Coronavirus ausgesetzt sei, jedoch wie alle politischen Gefangenen von einer vorzeitigen Entlassungen im Zusammenhang mit der Pandemie ausgeschlossen wurde.