Dresden: Bewährungsstrafe wegen Werbens um IS-Mitglieder

Das Oberlandesgericht Dresden hat eine Syrerin wegen des Werbens um Mitglieder für die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Vor dem Oberlandesgericht Dresden ist eine Syrerin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass sich Fatema A. in einem Fall des Werbens um IS-Mitglieder schuldig gemacht habe, heißt es in einer DPA-Meldung.

Die 37-Jährige soll Juli 2017 einen damals 17-Jährigen, der sich bereits intensiv mit dem IS befasst hatte, „in seinen diesbezüglichen Bestrebungen unterstützt“ haben. Der Staatsschutzsenat des OLG hatte den Mann bereits im vergangenen Jahr unter anderem wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

In einem weiteren Fall bestätigte sich der Tatvorwurf gegen die Angeklagte nach Auffassung des OLG nicht. Auch der Vorwurf, den IS durch die Organisation von Geldbeträgen unterstützt zu haben, konnte demnach nicht aufrechterhalten werden. Gegen das Urteil kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.