IS-Rückkehrerin zu fünf Jahren Haft verurteilt
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die 32-jährige IS-Rückkehrerin Sabine S. zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die 32-jährige IS-Rückkehrerin Sabine S. zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Wegen „Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat“ (IS) hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Freitag eine 32-jährige Deutsche zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Angeklagte Sabine S. hatte von Ende 2013 bis August 2017 in Syrien und im Irak gelebt. Mitte 2018 wurde sie nach der Rückkehr aus dem Kriegsgebiet in Baden-Baden festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hatte sechs Jahre Gefängnis beantragt, der Anwalt der Frau drei Jahre Haft.
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft heiratete Sabine S. kurz nach ihrer Ankunft in Syrien einen ihr bis dahin unbekannten IS-Dschihadisten. Mit ihm lebte sie anschließend zusammen und führte auch den Haushalt. Der Anklage zufolge betrieb die Deutsche einen IS-Propaganda-Blog mit dem Ziel, möglichst viele Sympathiesanten zur Ausreise in das Kriegsgebiet zu gewinnen. Auf ihrem Blog veröffentlichte die Mutter von vier Kindern unter anderem einen Text mit der Überschrift „Köpfchen ab” sowie Fotos von Hinrichtungen, an denen sie als Zuschauerin teilnahm. In einem anderen Blogeintrag schrieb sie 2016, dass der IS der beste Staat der Welt sei. In ihrem Gottesstaat gebe es schließlich keinen Alkohol, keine Drogen, keine Sünden. Kein Kind müsste mit dem „Müll der westlichen Welt“ aufwachsen. Außerdem half Sabine S. dem IS, gewaltverherrlichende Propaganda-Videos im Internet zu verbreiten.
Auch soll die Frau selbst bereit gewesen sein, zu kämpfen und zu sterben. So glaubt der Generalbundesanwalt, dass sie sich bereiterklärt hatte, ein „Frauenhaus” des IS zur Not auch mit einer Sprengstoffweste zu verteidigen. Laut Anklage soll Sabine S. auch Schießtraining und mehrere Waffen bekommen haben. Ihr Mann kam 2017 bei Auseinandersetzungen mit kurdischen Kämpfer*innen ums Leben.
Massive Propaganda
„Sabine S. hat massiv propagandistisch für die Mitgliedschaft beim IS geworben, sich in die bestehende Kultur eingegliedert, Hinrichtungen beigewohnt und mit ihrem Mann, einem hochrangigen Kämpfer, den IS repräsentiert”, sagte Matthias Merz, der Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgart. Von einer bloßen Haushaltsführung könne daher keine Rede sein. Es ist das erste Urteil über eine zurückgekehrte „IS-Frau” in Deutschland.
1.050 Deutsche zum „IS“ ausgereist
Dem Bundesinnenministerium zufolge sind 1.050 Personen seit 2013 aus Deutschland ins syrische und irakische Kriegsgebiet ausgereist, um sich dem IS anzuschließen. Etwa 200 kamen bei Kampfhandlungen ums Leben. Rund ein Drittel ist bereits nach Deutschland zurückgekehrt.