Die Diskussionen darüber, wie mit den gefangenen Mitgliedern des IS umzugehen ist, dauern an. Zuletzt hat die Idee eines internationalen Tribunals, vor welchen die IS-Mitglieder für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden sollen, auch aus Frankreich Unterstützung erfahren. Allerdings solle das Tribunal im Irak errichtet werden, forderten französische Regierungsvertreter*innen.
Widerspruch zu diesem Vorschlag kommt von Rechtsanwält*innen aus Rojava. Sie erklären, dass die IS-Mitglieder dort vor Gericht gestellt werden müssen, wo sie ihre Verbrechen begangen haben. So erklärt der Rechtsanwalt Heysem Bekir:„Die Zeugen der Kriegsverbrechen, die der IS in Nord- und Ostsyrien begangen hat, leben hier. Deshalb sollten die IS-Mitglieder auch hier vor ein Tribunal gestellt werden. Letztlich befinden sich sowohl die Opfer dieser Organisation als auch die Kämpfer*innen, die den IS besiegt haben, in Nord- und Ostsyrien.“
Auch die Anwältin Welaa El-Elî teilt diese Meinung und ergänzt: „Laut internationalen Rechtsstandards sind die Verbrechen dort aufzuklären, wo sie begangen wurden. Sollte das internationale Tribunal hier errichtet werden, können tausende Kinder und Frauen hier die Verbrechen dieser Organisation bezeugen. Alles andere würde die vollständige Aufklärung ihrer Verbrechen behindern.“