IS-Mitglied zu mehrjähriger Haft verurteilt

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Syrer wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung in der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ zu fast vier Jahren Haft verurteilt.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Syrer wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung in der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er war im April 2018 festgenommen worden.

Wie es in der Urteilsbegründung hieß, habe sich der 28-jährige Beschuldigte Mamar A. Anfang 2014 in seiner Heimat dem sogenannten IS angeschlossen. In Syrien soll er einen Scharia-Kurs besucht und später Gefechte im nordsyrischen Hesekê und in der nordirakischen Stadt Mosul unterstützt haben. Nach der Eroberung Mosuls im Juni 2014 sei der Angeklagte dort als IS-Spitzel tätig gewesen. Allerdings liege kein eindeutiger Beweis vor, dass der Mann selbst Waffen benutzt hat. Daher müsse für den Urteilsspruch angenommen werden, dass der Angeklagte die Kämpfe nur unterstützt habe. Zu seinen Gunsten berücksichtigte das Gericht auch, dass Mamar A. bereits Ende 2014 flüchtete und daher nur kurz Mitglied der Terrormiliz war.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert und teilte nach der Hauptverhandlung mit, wohl keine Rechtsmittel einzulegen. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, kündigte dagegen Revision an.

Mamar A. hatte die Vorwürfe bereits zu Prozessbeginn im Januar zurückgewiesen und als absurd bezeichnet. Er sei von einem Zeugen aus seinem Heimatdorf, einem mit ihm streitenden „Lügner“, denunziert worden. In der Hauptverhandlung mit 26 Verhandlungstagen haben die Richter mehr als 30 Zeugen und drei Sachverständige befragt.