Deutsches Urteil soll Terror-Listung von Revolutionswächtern ermöglichen

Auch wenn es vor allem ein symbolischer Schritt wäre: Mehrere EU-Staaten, darunter auch Deutschland, wollen Irans Revolutionsgarden auf Grundlage eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf als Terrororganisation einstufen lassen.

Mehrere EU-Staaten, darunter auch Deutschland, wollen die iranische Revolutionsgarde (IGRC) laut einem Bericht auf Grundlage eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf als Terrororganisation einstufen lassen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montag am Rande eines EU-Außenministertreffens in Brüssel.

Auf Bitte unter anderem der deutschen EU-Delegation habe der juristische Dienst des Rates der EU geprüft und bestätigt, dass das im Dezember in Düsseldorf ergangene Urteil als Grundlage für eine EU-Terror-Listung der Revolutionsgarde ausreichen könnte, erklärten EU-Diplomaten dem Bericht zufolge. Die Richter:innen stellten fest, dass die Planung eines Brandanschlags auf eine Bochumer Synagoge auf „eine staatliche iranische Stelle“ zurückgeht.

Eine Einstufung von Irans Revolutionsgarde als Terrororganisation wird in verschiedenen Ländern schon länger gefordert, darunter von Israel. Nach dem iranischen Großangriff auf das Land im April wurde dies noch einmal bekräftigt. In der Vergangenheit hieß es auf EU-Ebene, eine Terror-Listung der IGRC sei erst rechtlich möglich, wenn eine nationale Gerichtsentscheidung oder Verbotsverfügung einer Verwaltungsbehörde vorliege.

Die Revolutionsgarde ist Irans Elitestreitmacht, sie wird mächtiger eingeschätzt als die konventionellen Streitkräfte. Sie gilt als Hauptstütze der Führung in Teheran und verfügt über eigenständige Truppenteile für Heer, Luftwaffe und Marine, über Spezialeinheiten für Auslandeinsätze. Zur Revolutionsgarde gehört auch die Freiwilligenmiliz Basidsch.