Bundesregierung muss IS-Familie aus Nordsyrien zurückholen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Bundesregierung dazu verurteilt, bis Ende März eine IS-Familie aus Nordsyrien zurückzuholen. Im Falle der Nichterfüllung der Urteils droht der Bundesregierung ein Zwangsgeld.

Nach Informationen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung" droht das Verwaltungsgericht Berlin der Bundesregierung mit einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, sollte eine deutsche IS-Anhängerin und ihre Kinder nicht bis zum 31. März nach Deutschland gebracht werden. Damit folgt das Gericht einem Antrag des Hannoveraner Anwalts Dirk Schoenian, der die 29-jährige Frau aus Berlin und ihre Kinder juristisch vertritt. Schon Mitte 2019 hatte das Gericht eine einstweilige Anordnung zur Rückholung der Familie verhängt. Rechtsmittel des Auswärtigen Amtes gegen diesen Beschluss blieben erfolglos. Die Bundesregierung holte allerdings nur das jüngste Kind der Familie nach Deutschland, da es lebensgefährlich erkrankt war. Die Frau selbst und ihre beiden anderen Kinder blieben im Camp Hol in Nordostsyrien zurück.

Die Bundesregierung versucht alles, um eine Rückholung der IS-Dschihadistinnen und ihrer Familien zu vermeiden. Offiziell wird mit der öffentlichen Sicherheit argumentiert, inoffiziell dürfte es sich aber eher um die Sorge der Regierung drehen, der AfD neue Munition zu geben. Die Rückholung von IS-Familienangehörigen hatte schon in mehreren anderen europäischen Staaten zu Regierungskrisen geführt. Die Argumentation, es sei keine konsularische Betreuung in Syrien möglich, ist ebenfalls vorgeschoben, da die Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien erklärt hat, zur Übergabe der betreffenden Personen auch am Grenzübergang Sêmalka in die Region Kurdistan bereit zu sein.

Auch der Vorschlag des Auswärtigen Amtes, nur die Kinder der deutschen IS-Anhänger zurück nach Deutschland zu holen, war dagegen von den Klägern und schließlich auch vom Gericht abgelehnt worden. Die Trennung von Mutter und minderjährigen Kindern verstoße gegen das vom Grundgesetz definierte „besondere Schutzinteresse" des Familienverbands, so ein Urteil.

Offensichtlich versucht die Bundesregierung auf Zeit zu spielen. Rechtsanwalt Schoenian erklärte, offenbar hoffe man auf eine Situation in Syrien, „die tatsächlich eine Rückführung nicht mehr möglich erscheinen lässt".

Gegen den Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts zur Androhung von Zwangsgeld kann das Auswärtige Amt innerhalb von zwei Wochen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen oder die 29-jährige Berlinerin und ihre Kinder zurück nach Deutschland holen.